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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes
Nordrhein-Westfalen
- Einrichtung des IT-Dienstleisters -
AV d. JM vom 13. Dezember 2013
(1510 - I. 14/IT-Neustrukturierung)
- JMBl. NRW S. 4 -


I.

1.
Beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 der IT-Dienstleister eingerichtet.

Die Aufgaben des IT-Dienstleisters werden dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln übertragen und dort von einem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Köln wahrgenommen.

2.
Aufgabe des IT-Dienstleisters ist die Erstellung des Konzepts zur IT-Zentralisierung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Justizministerium.

Er übernimmt die Leitung des zur Vorbereitung der IT-Zentralisierung eingerichteten Aufbaustabes.

Weitere Aufgaben werden ihm sukzessive durch AV des Justizministeriums übertragen. Die bestehenden Regelungen zur IT-Organisation bleiben zunächst unberührt.

3.
Der IT-Dienstleister führt den Briefkopf: "Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln - Zentraler IT-Dienstleister der Justiz NRW -"


II.


Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.