/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Erteilung von Entscheidungsabschriften an die Notarkammern und die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen
AV d. JM vom 3. Februar 2014 (5605 - Z. 37)
JMBl. S. 44
in der Fassung der AV d. JM vom 24. Juli 2019
- JMBl. NRW S. 351 -


(Fn 2)

(Fn 1)


1 (Fn 1)
In allen Verfahren, in denen der Vorstand einer nordrhein-westfälischen Notar- oder Rechtsanwaltskammer in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben ein kostenfreies Gutachten erstattet hat, ist diesem eine Ablichtung der den Streitgegenstand abschließenden Entscheidung (Urteil oder Beschluss) zu übersenden. (Fn 2)

2
Von der Erhebung der Dokumentenpauschale für die Herstellung und Erteilung einer Entscheidungsabschrift ist gemäß § 11 Abs. 2 JVKostG abzusehen. (Fn 2)

3
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Zeitgleich wird die Allgemeine Verfügung vom 25. Oktober 1985 (5605 - I B. 37) aufgehoben.


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch AV d. JM vom 15. Mai 2015. - JMBl. NRW S. 192 -. Diese AV tritt sofort in Kraft.

   Fn2: Geändert durch AV d. JM vom 24. Juli 2019 (5605 - Z. 37) - JMBl. NRW S. 351 -. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.