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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland
in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)
AV d. JM vom 6. Dezember 2016 (9350 - III. 5)
- JMBl. NRW S. 373 -

1.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben eine Neufassung der einheitlich geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vereinbart. Für das Land Nordrhein-Westfalen setze ich die Neufassung der Richtlinien zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) gelten für alle Gerichte und Verwaltungsbehörden. Die Neufassung tritt an die Stelle der bisherigen Richtlinien (AV vom 20. März 2013 (9350 - III. 5)).

Die Neufassung der Richtlinien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2.
Die AV des JM vom 20. März 2013 (9350 - III. 5) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgehoben.