/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Einrichtung des Kompetenzzentrums für Bund-Länder-IT-Kooperation
der Justiz Nordrhein-Westfalen
AV d. JM vom 12. Mai 2017 (1510 - I. 14)
- JMBl. NRW S. 126 -

1
Einrichtung

Es wird ein Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation der Justiz Nordrhein-Westfalen eingerichtet.


2
Zielsetzung

Das Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation soll das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beim Einsatz von Informationstechnik unterstützen.


3
Aufgaben 

Dem Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation obliegen insbesondere 

  • die Unterstützung bei der länder- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit,

  • die Unterstützung bei der Definition und Fortschreibung der IT-Rahmenarchitektur, insbesondere bei der länderübergreifenden Entwicklung eines einheitlichen Fachverfahrens,

  • die Mitwirkung im zentralen Anforderungsmanagement.

4
Organisation 

Das Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation wird bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingerichtet. Diese ist Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für Bund-Länder-IT-Kooperation. Die Fachaufsicht wird durch das Referat des Justizministeriums ausgeübt, dem die Mitwirkung in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz zugewiesen ist.


5
Personal und Sachmittel 

Das Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation wird von einer Richterin bzw. einem Richter, einer Beamtin bzw. einem Beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder einer bzw. einem vergleichbaren Tarifbeschäftigten geleitet. Die Auswahl des Personals des Kompetenzzentrums für Bund-Länder-IT-Kooperation erfolgt durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Benehmen mit dem Justizministerium. Die im Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden. Das Justizministerium stellt die für das Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation erforderlichen Sachmittel der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf zweckgebunden zur Verfügung.


6
Schriftverkehr 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für Bund-Länder-IT-Kooperation führen im Schriftverkehr die Bezeichnung der Leiterin oder des Leiters ihrer Behörde mit dem Zusatz "Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT-Kooperation (CC BLIK) der Justiz Nordrhein-Westfalen".


7
In-Kraft-Treten 

Diese AV tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.