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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Einheitliche Übersetzung deutscher Gerichtsbezeichnungen

RV d. JM vom 21. August 2017 (3000 - I. 6)

 

I.

Die anliegende Liste deutscher Gerichte mit ihren amtlichen Übersetzungen ins Englische, Französische, Spanische und Russische wurde vom Auswärtigen Amt in Absprache mit dem Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz erarbeitet und um Übersetzungen ins Bosnische, Bulgarische, Italienische, Kroatische, Mazedonische, Polnische, Serbische und Türkische ergänzt.

Die Liste ist auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.

 

Die Übersetzungen spiegeln die Stellung der einzelnen Gerichte im deutschen Gerichtsaufbau wider, unabhängig davon, ob der Übersetzung eine vergleichbare Funktion eines Gerichts im jeweiligen Sprachraum entspricht. Darüber hinaus wurde versucht, die einzelnen Sprachfassungen einander so weit wie möglich anzugleichen.

 

Ich bitte, bei in Betracht kommenden Übersetzungen darauf zu achten, dass die in der anliegenden Liste genannten Übersetzungen deutscher Gerichtsbezeichnungen verwendet und nach der Übersetzung grundsätzlich die deutsche Gerichtsbezeichnung in Klammern hinzugefügt wird. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass eine etwaige Übereinstimmung der übersetzten Bezeichnung des deutschen Gerichts mit der Bezeichnung eines Gerichts im jeweiligen Sprachraum nicht ohne weiteres auch auf eine gleiche Funktion des deutschen und ausländischen Gerichts hinweist. Zugleich wird den Leserinnen und Lesern der Übersetzung mit dem Klammerzusatz ein eindeutiger Hinweis gegeben, an welches deutsche Gericht sie sich ggf. wenden können.

 

II.

Die Rundverfügungen vom 5. März 1974 (3000 - I B. 6.1) und 14. September 1983 (3000 - I B. 6) werden aufgehoben.