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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Auswirkungen einer diversitären Gesellschaft auf die Justiz des Landes
Nordrhein-Westfalen

Einrichtung des Zentrums für interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW
- Integration, Deradikalisierung, Extremismusbekämpfung -

AV d. JM vom 30.11.2017
(1025 - V. 143)
- JMBl. NRW S. 348 -

I.

1.
Bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen - Gustav-Heinemann-Haus - wird mit Wirkung vom 30.11.2017 das Zentrum für interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW eingerichtet.

2.
Aufgabe des Fachzentrums ist es, alle Justizeinrichtungen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus einer zunehmenden Diversität der Gesellschaft ergeben. Zudem befasst sich das Fachzentrum mit allen justiziellen Fragen der Extremismusbekämpfung. Zu den Aufgaben des Fachzentrums gehören insbesondere 

  • die Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung einer Radikalisierung inhaftierter Personen, zur Früherkennung von Radikalisierungstendenzen in der Haft und zum Umgang mit bereits radikalisierten Personen,
  • die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Bewältigung kulturbedingter Kommunikationsprobleme, z.B. im Umgang mit Probandinnen und Probanden des ambulanten Sozialen Dienstes, mit Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung, mit Antragstellerinnen und Antragstellern in den Rechtsantragstellen, mit Parteien in Gerichtsverfahren, Betroffenen in Familien- und Betreuungssachen, mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern und bei der Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen sowie von Beschuldigten,
  • die Erstellung von Arbeitshilfen zum Umgang der Justiz mit sonstigen aktuellen sowie künftig zu erwartenden Herausforderungen einer diversitären Gesellschaft sowie zum Umgang mit religiösem und politischem Extremismus,
  • die Unterstützung der Justizeinrichtungen bei der Umsetzung der erarbeiteten Strategien, Konzepte, Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen,
  • die Beratung aller Justizeinrichtungen des Landes im Allgemeinen sowie anlassbezogen in konkreten Einzelfällen zu interkulturellen Fragen sowie zu Fragen der Deradikalisierung und der Extremismusbekämpfung,
  • die Mitwirkung in Aus- und Fortbildung einschließlich der Erarbeitung von Fortbildungskonzepten, der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Referententätigkeit und
  • die Erfassung und Auswertung relevanter Daten in Bezug auf die Justiz NRW einschließlich der Erstellung eines Lagebilds „Paralleljustiz“.

Das Fachzentrum erstellt keine der Vorbereitung einer Einzelfallentscheidung in konkreten Verfahren dienende Sachverständigengutachten. 

Für die Aufgabenerledigung bedient sich das Fachzentrum aller in der Justiz bereits vorhandenen Kompetenzen.

3.
Die Leiterin / Der Leiter der Einrichtung regelt die Geschäftsverteilung und koordiniert den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachzentrums unter Berücksichtigung der Gesamtbelange der Justiz. Dabei stellt sie / er Einvernehmen mit der Leiterin / dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Remscheid her, wenn und soweit die Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten berührt ist. 

Die Leiterin / Der Leiter des Fachzentrums berichtet dem Ministerium der Justiz im ersten Monat eines jeden Jahres über die Tätigkeit des Fachzentrums im abgelaufenen Kalenderjahr. Darüber hinausgehende allgemeine oder anlassbezogene Berichtspflichten bleiben unberührt. 

4.
Das Projekt „Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten“ ist Teil der fachlichen Kompetenz des Fachzentrums. Zur Fortführung des Projekts wird eine Zweigstelle bei der Justizvollzugsanstalt Remscheid eingerichtet. Die für das Projekt vorgesehenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (vornehmlich Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftler) sind vorrangig mit Aufgaben der Prävention von Radikalisierung in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zu betrauen. 

5.
Um die effiziente Verzahnung und Vernetzung der justiziellen Praxis und der Wissenschaft mit dem Fachzentrum zu unterstützen, wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat berät insbesondere bei der Erstellung eines Arbeits- und Projektplans. Dazu tritt er mindestens einmal jährlich auf Einladung des Ministeriums der Justiz zusammen. 

Dem Beirat gehören neben der Leitung des Fachzentrums die mit Angelegenheiten des Fachzentrums befassten Abteilungen des Ministeriums der Justiz, die Leiterin oder der Leiter der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt Remscheid sowie bis zu fünf vom Justizministerium zu benennende Mitglieder aus Politik, Wissenschaft oder Praxis an. 

6.
Der Sitz des Fachzentrums ist Essen. Der Sitz der Zweigstelle ist Remscheid. 

7.
Dienstvorgesetzte Stelle der in Essen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachzentrums einschließlich der Leiterin / des Leiters des Fachzentrums ist die Leiterin / der Leiter der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dienstvorgesetzte Stelle der in der Zweigstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachzentrums ist die Leiterin / der Leiter der Justizvollzugsanstalt Remscheid. 

Die Fachaufsicht über das Fachzentrum obliegt dem Ministerium der Justiz; in eilbedürftigen Fällen kann es bei gleichzeitiger Information der Leitung des Fachzentrums unmittelbar auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachzentrums zurückgreifen. Zugleich koordiniert das Ministerium der Justiz die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen.  

8.
Die Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachzentrums erfolgt unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz. Einstellungen und Versetzungen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz. 

II. 

Diese AV tritt mit Wirkung vom 30.11.2017 in Kraft.