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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Gerichtstage der Amtsgerichte
AV d. RJM vom 28. März 1935 (Ia 9529) - DJ S. 550 -,
jetzt registriert unter 3212 - I B. 2

Auf Grund der §§ 3, 21 Abs. 2 der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20. 3. 1935 (RGBl. I S. 403) werden die bisherigen Gerichtstage der Amtsgerichte beibehalten, solange nicht für den Einzelfall Abweichendes angeordnet wird.

Die Einrichtung neuer Gerichtstage und die Aufhebung bestehender Gerichtstage behalte ich mir vor.

Auf Grund des § 18 der genannten Verordnung ermächtige ich die Oberlandesgerichtspräsidenten,

1.
die Bezirke neu einzurichtender Gerichtstage festzusetzen und die Bezirke bestehender Gerichtstage zu ändern,

2.
Zahl und Dauer der Tagungen zu bestimmen,

3.
darüber zu entscheiden, ob der Gerichtstag durch einen Richter oder nur durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrzunehmen ist.