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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Richtlinien für die Extremismusbeauftragten
in den Justizvollzugsanstalten
des Landes Nordrhein-Westfalen

RV d. JM vom 9. November 2022 (4434 - IV. 233)

 

1

Zielsetzung

 

Zur Intensivierung der Radikalisierungsprävention sowie zur Verstetigung der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen im Justizvollzug des Landes sind in allen Justizvollzugseinrichtungen Extremismusbeauftragte zu berufen.

 

2

Stellung

 

Die Extremismusbeauftragten gehören der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst) oder der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes an. Organisatorisch sind sie dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung zuzuordnen. Eine Abwesenheitsvertretung ist sicherzustellen.

Der Einsatz von Extremismusbeauftragten aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst darf nur im Rahmen der laufbahnspezifischen Aufgabenstellung erfolgen.

 

3

Organisation und Zuständigkeit

 

Innerhalb der Justizvollzugsanstalt sind die Extremismusbeauftragten zuständig für Fragen zur Thematik Extremismus und Radikalisierung.

Unter Berücksichtigung der lfd. Nr. 4 stellen die jeweiligen Behördenleitungen mittels Geschäftsverteilungsplan sicher, dass lokale Zuständigkeitsüberschneidungen zwischen Extremismusbeauftragten, Integrationsbeauftragten und - soweit bestellt - Präventionsbeauftragten vermieden werden.

 

Die Extremismusbeauftragten fungieren intern als zentrale Ansprechpartner/-innen und Berater/-innen.

 

Die Teilnahme von Extremismusbeauftragten an fachlichen Fortbildungen und Hospitationen bei anderen Sicherheitsbehörden soll gefördert werden.

 

Der Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug unterstützt und harmonisiert die Aktivitäten der Extremismusbeauftragten. Er wirkt, soweit fachlich angezeigt, auf eine Vereinheitlichung und/ oder anstaltsübergreifende Steuerung hin.

 

Für den Kreis der Extremismusbeauftragten finden regelmäßig - mindestens einmal jährlich - Dienstbesprechungen unter der Leitung des Fachbereichs Radikalisierungsprävention im Justizvollzug statt.

 

4

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

 

Organisatorische Aufgaben

- Koordination der Bekämpfung des Extremismus in der Justizvollzugsanstalt,

- Kontaktpflege mit polizeilichem Staatsschutz und Verfassungsschutz, Ansprechpartnerschaft für diese Behörden,

- Kooperation mit den Integrations- und Präventionsbeauftragten,

- Kooperation mit dem Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug im Falle des Verdachts von Extremismus,

- Kontaktpflege mit Extremismusbeauftragten anderer Anstalten,

- Errichtung und Pflege von Netzwerken im lokalen und regionalen Bereich,

- Präsenz auf den Haftabteilungen, in den Arbeitsbetrieben und bei gemeinschaftlichen Veranstaltungen zur Erkennung extremistisch geprägten subkulturellen Verhaltens,

- Teilnahme an (Vollzugs)konferenzen und Dienstbesprechungen,

- Auswertung von Akten und Vollstreckungsunterlagen und Erstellung von Beiträgen im Rahmen der Vollzugsplanung,

- Vorbereitung von Entscheidungen und Fertigung von Berichtsentwürfen,

- Mitwirkung an der Kontrolle der Außenkontakte extremistischer oder gefährdeter Gefangener,

- Mitwirkung bei der Erstellung von Sicherheitsverfügungen,

- Pflege einer Datensammlung über einschlägige Erkenntnisse im Bereich Extremismus,

- Entwicklung/Weiterentwicklung eines anstaltsbezogenen und sicherheitsorientierten Konzepts zur Bekämpfung des Extremismus auf der Basis des anstaltsspezifischen Bedarfs,

- Entwicklung eines Anstaltslagebildes,

- Leitung anstaltsinterner Arbeitsgruppen zu Fragen der Bekämpfung des Extremismus und

- Teilnahme an externen Arbeitskreisen.

 

Aufgaben in der Arbeit mit gefährdeten und radikalisierten Gefangenen

- Mitwirkung bei der Umsetzung von Konzepten zur Prävention von Radikalisierung,

- Mitwirkung bei der Entwicklung von Motivationsprogrammen zum Ausstieg,

- Mitwirkung bei Motivationsgesprächen mit geeigneten Gefangenen,

- Beobachtungen von Strukturen und Vernetzung von Gefangenen,

- Ausstiegsbegleitung und

- Mitwirkung beim Übergangsmanagement.

 

Aufgaben in der Arbeit mit Bediensteten

- Beratung der Bediensteten in Angelegenheiten des Extremismus und

- Vorbereitung/ Koordination eigener Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Anstalt in Absprache mit dem Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug.

 

5

Personalausstattung

 

Zur Wahrnehmung der Funktion stehen den Justizvollzugseinrichtungen insgesamt 32 Planstellen zur Verfügung (Laufbahn Vollzugs- und Verwaltungsdienst: 17 Planstellen / Laufbahn Allgemeiner Vollzugsdienst 15 Planstellen).

 

6

Dokumentation


Liegen ausreichende Erkenntnisse vor, die auf eine Radikalisierung schließen lassen, erfolgt die Dokumentation durch die Extremismusbeauftragten grundsätzlich im Rahmen des IT-Fachverfahrens BASIS-Web, um einen Informationserhalt bei Fallübergaben sicherzustellen. Prüffälle, die noch keine hinreichenden Erkenntnisse bieten, werden grundsätzlich nicht im Rahmen des IT-Fachverfahrens BASIS-Web dokumentiert; die Entscheidung über eine Freigabe der Dokumentation für ausgewählte Berechtigte obliegt der Anstaltsleitung.

 

7

Inkrafttreten

 

Diese RV tritt am 9. November 2022 in Kraft.