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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Strafverfolgungsstatistik
AV d. JM vom 30. September 1986 (4206 - III A. 13)
- JMBl. NW S. 242 -
in der Fassung vom 17. Dezember 2019 (4206 - III. 13)
- JMBl. NRW S. 6 -


I.

 

1.
Die Strafverfolgungsstatistik zählt Abgeurteilte, bei denen ein Strafverfahren aufgrund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig oder sonst endgültig abgeschlossen ist. Sie dient als bewährte, für den Gesetzgeber, die Strafrechtspolitik und die Strafrechtspflege unverzichtbare Erkenntnisquelle für Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit.

 

2.

Die Daten der Strafverfolgungsstatistik werden mit einem Datenverarbeitungssystem unter Verwendung zweierlei Zählkarten elektronisch erhoben:

 

a)

Zählkarten für nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte - Kennzeichnung: E/H (Erwachsene/Heranwachsende) - und

 

b)

Zählkarten für nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte - Kennzeichnung: J/H (Jugendliche/Heranwachsende) -. (Fn 2)

 

3.
Die Zählkarten (Fn 2) werden von den zuständigen (Fn 2) Strafvollstreckungsbehörden ausgefüllt.

 

4.

Die Zählkarten werden nach Maßgabe der „Ausfüllanleitung zur Strafverfol-gungsstatistik“ (Anlage zu dieser AV) sorgfältig und vollständig ausgefüllt. Rückfragen des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zu übermittelten Zählkarten sind von den zuständigen Strafvollstreckungsbehörden umgehend zu beantworten. (Fn 2)

 

(Fn 2)


5. (Fn 1)

Die Daten werden monatlich ausschließlich elektronisch und in einer einmaligen Gesamtlieferung von den zuständigen Strafvollstreckungsbehörden (Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaften) über die JUDICA- bzw. MESTA-Schnittstelle unmittelbar an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt.

 

Die Datenübermittlung erfolgt durch die zuständigen Strafvollstreckungsbehörden gesammelt in einer Datei pro Berichtsmonat bis zum 10. des nachfolgenden Monats.

 

a)

Verfahren nach Jugendstrafrecht:

Die Daten der nach Jugendstrafrecht Abgeurteilten (Zählkarte mit der Kennzeichnung J/H) werden von den zuständigen Amtsgerichten an das elektronische Postfach justo-statistik@it.nrw.de übermittelt. Sofern keine Zählkarten für den Berichtsmonat ausgefüllt wurden, ist Fehlanzeige an das Funktionspostfach rechtspflegestatistik@it.nrw.de zu richten.

 

b)

Verfahren nach allgemeinem Strafrecht:

Die Daten der nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilten (Zählkarte mit der Kennzeichnung E/H) werden durch die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften bzw. Staatsanwaltschaften durch das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) geliefert. Bei der Datenübermittlung an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) werden die jeweiligen zwischen dem Statistischen Bundesamt, den Statistischen Landesämtern und den Landesjustizverwaltungen getroffenen Liefervereinbarungen für die Datenlieferung zur Strafverfolgungsstatistik eingehalten. (Fn 2)

 

II.


Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1987 in Kraft. Gleichzeitig werden die Allgemeinen Verfügungen
vom 20. Dezember 1974 (4206 - III A. 13) nebst Anlage - JMBl. NW 1975 S. 13 - vom 1. Oktober 1980 (4206 -III A. 13) - JMBl NW S. 246 - und vom 22. Juli 1983 (4206 - III A. 13) - JMBl NW S. 193 - aufgehoben.


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch AV d. JM vom 18. November 2008 (4206 - III. 13) - JMBl. NRW S. 291 - mit Wirkung zum 1. Januar 2009

   Fn2: Geändert durch AV d. JM vom 17. Dezember 2019 (4206 - III. 13) - JMBl. NRW S. 6 -. Diese AV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.