/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstücks auf der Postzustellungsurkunde
RV d. JM vom 1. Februar 1989 (1454 - I B. 327)

I.


Die zur näheren Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in die Postzustellungsurkunde aufzunehmenden Zusätze müssen aus Gründen des Datenschutzes neutral gefasst sein und dürfen keine Rückschlüsse auf den Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks zulassen. Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen ordne ich an, dass zur näheren Kennzeichnung der zuzustellenden Schriftstücke der Geschäftsnummer eine dem Schriftstück entsprechende Abkürzung aus dem dieser RV als Anlage  beigefügten Abkürzungsverzeichnis sowie das Datum des Schriftstücks, der maßgeblichen Verfügung oder des Termins anzufügen ist.

In Justizverwaltungssachen genügt es, wenn der Geschäftsnummer als kennzeichnender Zusatz das Datum des Schriftstücks oder der maßgeblichen Verfügung angefügt wird.

II.


Die RV vom 22. August 1984 (1454 - I B. 327) wird aufgehoben.