/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Austausch von Entscheidungen der Oberlandesgerichte nach
§§ 23 ff. EGGVG auf dem Gebiete der Strafrechtspflege
RV d. JM vom 13. März 1989 (1223 - III A. 3)

I.

Nach einer Vereinbarung der Landesjustizverwaltungen sollen Entscheidungen der Oberlandesgerichte nach §§ 23 ff. EGGVG auf dem Gebiete der Strafrechtspflege nur noch ausgetauscht werden, als sie das Gnadenrecht betreffen und insoweit sie von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Ich bitte daher den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, mir von entsprechenden abschließenden Entscheidungen jeweils 50 Abdrucke zu übersenden. Ferner bitte ich ihn, je zwei Abdrucke der Entscheidungen unmittelbar den Generalstaatsanwälten in Düsseldorf, Hamm und Köln zu übersenden. In den zu übersendenden Entscheidungen sind die Namen der Betroffenen unkenntlich zu machen.

II.

Die mir von dem Bundesminister der Justiz und den Justizministern und Justizsenatoren der Länder zugehenden Entscheidungen werde ich dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm und den Generalstaatsanwälten in Düsseldorf, Hamm und Köln übersenden.

III.

Abschnitt II der RV vom 14. März 1977 (1223 - III A. 1) sowie die RV vom 28. Dezember 1978 (4400 - IV B. 190) bleiben durch diese Regelung unberührt. Die RV vom 20. Februar 1984 (1223 - III A. 3) wird aufgehoben.