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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Unterrichtung der Presse über strafrechtliche
Ermittlungsverfahren wegen Steuervergehen
Gemeinsamer Runderlass des Justizministers (1274 - III A. 6)
und des Finanzministers (l R - 0 1031) vom 30. Dezember 1968

1.
Die Unterrichtung der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens und des Films über Strafverfahren wegen Steuervergehen ist Sache der Justizbehörden.

Die Finanzbehörden sind zu Verlautbarungen befugt, solange das Finanzamt das Ermittlungsverfahren selbständig führt § 386 Abs. 2, § 399 AO).

2.
Pressekonferenzen über strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Steuervergehen, die Gegenstand von Erörterungen in der überörtlichen Presse, im Rundfunk oder Fernsehen sein werden, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft nach Möglichkeit selbst zu leiten.

Den zuständigen Finanzbehörden ist rechtzeitig Gelegenheit zu geben, an der Pressekonferenz teilzunehmen.