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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Legalisation von Urkunden;
hier: Deutsch-dänisches Beglaubigungsabkommen
AV d. JM vom 6. Juli 1959 (9101 - II B. 65)

Nachstehenden im MBl. NW 1959 S. 1527 veröffentlichten RdErl. d. InnMin. vom 9. Juni 1959 (I C 2/17 - 21.163) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt:


"Nach der Bekanntmachung vom 30.6.1953 (BGBl. II S. 186) ist das deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen vom 17.6.1936 (RGBl. II S. 213) mit Ausnahme des Artikels 6 mit Wirkung vom 1.9.1952 wieder in Kraft gesetzt worden. Hiernach bedürfen Urkunden, die in einem der Vertragsstaaten von einem Gericht, einer obersten oder höheren Verwaltungsbehörde oder von einem Notar aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Dienststempel versehen sind, zum Gebrauch im Gebiet des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation.


Es hat sich gezeigt, dass dieses Abkommen bei manchen Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht bekannt ist. Ich bitte daher, das wieder in Kraft gesetzte deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen in Zukunft zu beachten."