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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Zuwiderhandlungen gegen wasserrechtliche Vorschriften
RV d. JM vom 4. August 1975 (4200 - III A. 25)
in der Fassung vom 16. November 2001

Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF), 57399 Kirchhundem-Albaum (Tel. 02723-779-0) ist bereit, in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen wasserrechtliche Vorschriften Gutachten zu fischspezifischen Fragen, die für die Ursachenermittlung von Fischsterben relevant sein können, zu erstellen. Ich bitte in geeigneten Verfahren, in denen Gewässerverunreinigungen zu einem Fischsterben geführt haben, eine gutachterliche Stellungnahme der LÖBF einzuholen.