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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Ablieferung von rechtskräftig eingezogenen Druckschriften
an die Universitäts- und Landesbibliotheken in Bonn,
Düsseldorf und Münster
RV d. JM vom 23. Mai 1953 (4145 - III A. 6)

I.
Die Funktionen einer Landesbibliothek versehen für den Regierungsbezirk Köln die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, für den Regierungsbezirk Düsseldorf die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster die Universitäts- und Landesbibliothek Münster. In dieser Eigenschaft obliegt den genannten Bibliotheken die Aufgabe, alle Druckwerke von Verlegern, die in dem Zuständigkeitsbereich der Bibliothek ihren Wohnsitz haben, sowie alle in diesem Landesteil erscheinenden amtlichen Druckschriften zu sammeln und archivarisch aufzubewahren. Darüber hinaus besteht ein Bedürfnis zur archivarischen Erfassung auch des sog. illegalen Schrifttums, das auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung eingezogen worden ist. Dieses Schrifttum werden die Universitäts- und Landesbibliotheken unter Beobachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen archivarisch aufbewahren und den wissenschaftlich Forschenden zur Benutzung bereitstellen.

II.
Ich bitte daher zu veranlassen, dass in Zukunft von allen Druckschriften, die durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eingezogen worden sind, den Universitäts- und Landesbibliotheken in Bonn, Düsseldorf und Münster, soweit verfügbar, je ein Stück übersandt wird.