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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen mit dem Ausland;
hier: Zustellungen an Angehörige der NATO-Streitkräfte
auf Ersuchen ausländischer Gerichte
RV d. JM vom 28. Februar 1961 (9341 - II B. 148)

Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums bestehen keine Bedenken, dass die deutschen Gerichte Zustellungsanträge ausländischer Gerichte in Zivil- und Handelssachen auch dann erledigen, wenn die Zustellungsempfänger Angehörige der NATO-Streitkräfte sind. Auf die Denkschrift der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 03.08.1959 (Deutscher Bundestag, 3. Wahlperiode Drucks. 2146 S. 242 zu Art. 32) wird hingewiesen. Danach fallen Zustellungen auf Grund von Rechtshilfeersuchen ausländischer Gerichte oder Behörden nicht unter Art. 32 der Zusatzvereinbarungen. Sie werden nach den allgemeinen deutschen Vorschriften bewirkt.