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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Bezeichnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
im Geschäftsbereich der Justiz
RV d. JM vom 26. April 2007 (2500 - Z. 108)
in der Fassung vom 25. Juli 2007


I.


1.
Der zum 01.11.2006 in Kraft getretene TV-L unterscheidet nicht mehr zwischen Angestellten (BAT) und Arbeiterinnen/Arbeitern (MTArb), sondern bezeichnet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einheitlich als "Beschäftigte".

2.
Im Geschäftsbereich der Justiz sind deshalb nunmehr die nachfolgenden Bezeichnungen zu verwenden:

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

II.


Diese RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.




Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch RV d. JM vom 25. Juli 2007 (2500 - Z. 108)