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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Einrichtung von IT-Leitstellen im Justizvollzug
AV d. JM vom 23. November 2007 (1510 - I. 72)

1

Einrichtung

In den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Senne, Castrop-Rauxel und Köln sind zentrale IT-Leitstellen für den Bereich des Justizvollzugs eingerichtet.

2

Zielsetzung

Die Einrichtung der IT-Leitstellen dient der dauerhaften Sicherstellung des
IT-Betriebs in den Justizvollzugseinrichtungen und der Entwicklung und Pflege der im Justizvollzug eingesetzten Fachverfahren ebenso wie der Unterstützung des Justizministeriums bei der Wahrnehmung der Betriebsverantwortung. Zugleich sichert die Einrichtung von mehreren lokal verteilten IT-Leitstellen die regionale Präsenz, die zur zeitgerechten Erledigung von Betreuungsaufgaben in den Justizvollzugseinrichtungen unabdingbar ist.

3

Aufgaben

3.1
Den IT-Leitstellen obliegen folgende Aufgaben:
  
3.1.1
Fachliche Entwicklung und Pflege der IT-Verfahren des Justizvollzugs

3.1.2
Einführung und Betreuung der IT-Verfahren des Justizvollzugs

3.1.3
Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben der IT-Betriebsorganisation, insbesondere Softwareverteilung und Rechnerüberwachung

3.1.4
Letztverantwortung für die Behebung von Betriebstörungen

3.1.5
Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Verfahrenspflegestellen und IT- Verfahrensbetriebszentralen gemäß den IT-Betreuungsrichtlinien

3.2
Die Einzelheiten werden für jede IT-Leitstelle in Leistungskatalogen, die Art und Umfang der Leistungen definieren, näher geregelt. Die Leistungskataloge bedürfen der Zustimmung des Justizministeriums, das bei Bedarf einer IT-Leitstelle zusätzliche Einzelaufgaben zuweisen kann.

3.3
Die IT-Leitstellen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenständig wahr. Einzelangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Abstimmung mit dem Justizministerium.

4

Organisation

Die IT Leitstellen sind der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Justizvollzugsanstalt unmittelbar unterstellt. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der in der IT-Leitstelle eingesetzten Bediensteten und Beschäftigten.

Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt.

Die Bediensteten und Beschäftigten der IT-Leitstellen führen im Schriftverkehr die Bezeichnung der Leiterin bzw. des Leiters ihrer Behörde mit dem Zusatz „IT-Leitstelle“.

Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Justizministerium. Dieses stellt auch den erforderlichen fachlichen Informationsfluss zwischen den IT-Leitstellen sicher und koordiniert die dort anfallenden übergreifenden Aufgaben.

5

Personal

Die Auswahl des Personals der IT-Leitstellen erfolgt durch die Leiterin oder den Leiter der jeweiligen Justizvollzugsanstalt im Benehmen mit dem Justizministerium.

Die Bediensteten und Beschäftigten sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden.

6

Beteiligung

Die IT-Leitstellen beteiligen die Justizvollzugseinrichtungen bei der Bearbeitung von Grundsatz- und, soweit im Sinne kollegialer Zusammenarbeit geboten, von Einzelangelegenheiten.

Die Beteiligung erfolgt schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen von regelmäßigen und anlassbezogenen Dienstbesprechungen.

7

In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.