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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Gefangenentransportwesen
- Einrichtung einer Zentralstelle für Angelegenheiten des
Gefangenentransports -
AV d. JM vom 23. November 2007 (4460 - IV. 19)

1

Einrichtung

In der Justizvollzugsanstalt Hamm wird die

Zentralstelle für Angelegenheiten des Gefangenentransports

eingerichtet.

2

Zielsetzung

Die Übertragung von anstaltsübergreifenden Aufgaben auf die Zentralstelle dient der Bündelung fachlicher Kompetenz, der Verbesserung der Koordination und damit der Sicherstellung einer praxisgerechten und zügigen Erledigung des Transports im Interesse des Wohls der Gefangenen und der öffentlichen Sicherheit.

3

Aufgaben

Der Zentralstelle obliegen folgende Aufgaben:

a)
Optimierung der Umlaufrouten, Wirtschaftlichkeitsprüfung bei bestehenden und neu einzurichtenden Umläufen, Aktualisierung und Pflege des länderübergreifenden Kursbuchs für den Gefangenensammeltransport im Einvernehmen mit den Transportverwaltungen der Länder

b)
Erarbeitung und Festlegung von Ausstattungsstandards bei Gefangenentransportfahrzeugen unter Beteiligung der Kraftfahrzeugwerkstätten des Vollzuges, des kraftfahrtechnischen Dienstes bei den Oberfinanzdirektionen und des Justizministeriums

c)
Information der Justizvollzugsanstalten über Fahrplanabweichungen (z. B. bei Einstellung oder Einschränkung der fahrplanmäßigen Gefangenentransportumläufe in den Ländern während der Weihnachtszeit) und sonstige relevante Sachverhalte auch im Hinblick auf die Sicherheit der Gefangenentransporte

d)
Auswertung der Nachweise über die Zu- und Abgänge im Sammeltransport (Vordruck GTV 5) sowie Durchführung und Auswertung sonstiger statistischer Erhebungen im Einzelfall

e)
Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelangelegenheiten, Erstattung von Berichten an das Justizministerium

f)
Beratung der Justizvollzugsanstalten in allen Einzelfragen des Gefangenentransportwesens und der Ausstattung von Gefangenentransportfahrzeugen

4

Organisation

Die Zentralstelle ist der Leiterin oder dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Hamm unmittelbar unterstellt. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der in der Zentralstelle eingesetzten Bediensteten und Beschäftigten.

Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt.

Die Bediensteten und Beschäftigten der Zentralstelle führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Die Leiterin/ Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Hamm, Zentralstelle für Angelegenheiten des Gefangenentransports“.

Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Justizministerium.

5

Personal

Die in der Zentralstelle eingesetzten Bediensteten und Beschäftigten sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden.

Sie dürfen nicht zugleich mit Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt (§ 9 LHO, VV Nr. 1.4 zu § 55 LHO) betraut werden.

Die Vorgaben zur Personalrotation in § 21 KorruptionsbG sind zu beachten.

6

Beteiligung

Die Zentralstelle beteiligt die Justizvollzugseinrichtungen bei der Bearbeitung von Grundsatz- und, soweit im Sinne kollegialer Zusammenarbeit geboten, von Einzelangelegenheiten.

Die Beteiligung erfolgt schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen von regelmäßigen und anlassbezogenen Dienstbesprechungen.

7

In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.