/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Öffentliche Bekanntmachung von Registereintragungen im Internet
AV d. JM vom  29. September 2009 (1243 - I. 36)
- JMBl. NRW S. 237 -

I.


Auf Grund der § 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 HGB, des § 156 Abs. 1 Satz 3 GenG, des § 66 Abs. 1 BGB und des § 7 PRV wird angeordnet:

Eintragungen in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Partnerschaftsregister, die bisher im Bundesanzeiger bzw. im Öffentlichen Anzeiger zum Regierungsamtsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen waren, sind nur noch im Internet bekannt zu machen.

Die Internetadresse lautet:

www.handelsregister.de

II.
In-Kraft-Treten


Diese AV tritt am  30. September 2009 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die AV vom 28. Dezember 2006 (1243 - I. 36) außer Kraft.