Aktueller Inhalt:
Öffentliche Bekanntmachung von Registereintragungen im Internet
AV d. JM vom 29. September 2009 (1243 - I. 36)
- JMBl. NRW S. 237 -
I.
Auf Grund der § 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 HGB, des § 156 Abs. 1 Satz 3 GenG, des § 66 Abs. 1 BGB und des § 7 PRV wird angeordnet:
Eintragungen in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Partnerschaftsregister, die bisher im Bundesanzeiger bzw. im Öffentlichen Anzeiger zum Regierungsamtsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen waren, sind nur noch im Internet bekannt zu machen.
Die Internetadresse lautet:
www.handelsregister.de
II.
In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
Diese AV tritt am 30. September 2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die AV vom 28. Dezember 2006 (1243 - I. 36) außer Kraft.