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Bücherstapel
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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Historie :

Rechtskundlicher Unterricht in der Sekundarstufe I
der allgemeinbildenden Schulen
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung (524-6.03.15.06-69885) und des
Justizministeriums (6124 - V. 1)
vom 19. September 2008 - JMBI. NW S. 256 -
in der Fassung vom 11. April 2013 - JMBl. NRW S. 104


Fassung vor Änderung durch Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Justizministeriums vom 11. April 2013

Bezug : Nr. 5


5.
Neben Lehrerinnen und Lehrern, die die Lehrbefähigung für das Fach Rechtswissenschaft in der Sekundarstufe II haben, kann den Unterricht erteilen, wer die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hat.