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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Historie :

Überwachung des Vollzuges
RV des JM vom 28.02.2008 (4430 - IV A. 18)
in der Fassung vom 30.01.2015


Fassung vor Änderung durch RV vom 30.01.2015

Bezug : Absatz 1 Satz 1


1
Der Leiter / die Leiterin der Justizvollzugsanstalt nimmt die Verantwortung für den gesamten Vollzug (§ 156 StVollzG) auch durch umfassende eigene Kontrollen (einschließlich Nachtkontrollen) wahr.
Er / sie vermerkt seine / ihre Beobachtungen und Feststellungen in einem Kontrollbuch nach dem Muster der Anlage.