Aktueller Inhalt:
Historie :
Verwaltungsanordnung über die Organisation der Fachhochschule
für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel
AV d. JM vom 26. März 1996 (2322 - V. 50) - JMBl. NRW S. 105 -
in der Fassung vom 15. April 2021 - JMBl. NRW S. 155 -
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 15. April 2021
Bezug : Abschnitt I Nr. 2 Absatz 2 wird neu gefasst
Zur Unterstützung der Leitung der Fachhochschule bestellt das für die Justiz zuständige Ministerium (Fn 5) eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter.
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 28. November 2019
Bezug : Abschnitt I Nr. 2 Absatz 1 Satz 2
2.
Zur Unterstützung der Leitung der Fachhochschule bestellt das Justizministerium eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter.
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 28. November 2019
Bezug : Abschnitt I Nr. 1 Absatz 1 Satz 1
1.
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bad Münstereifel und einer Nebenstelle in Monschau ist eine Einrichtung des Landes. (Fn 2)
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 25. September 2017
Bezug : Abschnitt I Nr. 4
4.
Bei der Fachhochschule ist eine Zahlstelle eingerichtet, die - auch für das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - mit der Oberjustizkasse abrechnet. (Fn 2)
Die Zahlstelle ist zuständig für
- die Annahme und Leistung von kleinen Beträgen, deren unbare Zahlung nach der Verkehrssitte nicht üblich ist,
- die bare Auszahlung von Reisekosten, Trennungsentschädigungen und Reisebeihilfen.
Die Zahlstelle unterhält ein Konto bei der Kreissparkasse Euskirchen, Zweigstelle Bad Münstereifel, das nur für Zahlstellenbestandsverstärkungen und Ablieferungen benutzt werden darf.
Fassung vor der Änderung durch AV d. JM vom 22. Juli 2010
Bezug : Abschnitt I Nr. 2 Absatz 1 Satz 2
2.
Die Leitung der Fachhochschule erfüllt die ihr nach § 9 FHGöD obliegenden Aufgaben. (Fn 1) Die Geschäftsprüfung der Verwaltung der Fachhochschule wird der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln übertragen.
Zur Unterstützung der Leitung der Fachhochschule bestellt das Justizministerium eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter.
Die Leitung der Fachhochschule führt im Schriftverkehr die Bezeichnung "Die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen" bzw. "Der Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen". Die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter zeichnet mit dem Zusatz "In Vertretung"; Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zeichnen mit dem Zusatz "Im Auftrag".
Fassung vor der Änderung durch AV d. JM vom 12. September 2003
Bezug : Abschnitt 4 Satz 1
4.
Bei der Fachhochschule ist eine Zahlstelle errichtet, die mit der Oberjustizkasse abrechnet. Sie führt die Bezeichnung "Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen -Zahlstelle-".
Die Zahlstelle ist zuständig für
- die Annahme und Leistung von kleinen Beträgen, deren unbare Zahlung nach der Verkehrssitte nicht üblich ist,
- die bare Auszahlung von Reisekosten, Trennungsentschädigungen und Reisebeihilfen.
Die Zahlstelle unterhält ein Konto bei der Kreissparkasse Euskirchen, Zweigstelle Bad Münstereifel, das nur für Zahlstellenbestandsverstärkungen und Ablieferungen benutzt werden darf.
Fassung vor der Änderung durch AV d. JM vom 12. September 2003
Bezug : Abschnitt 1 Satz 1
1.
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel ist eine Einrichtung des Landes. Sie führt die Bezeichnung "Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen".
Die Fachhochschule führt das Landeswappen gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. f) der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 (SGV. NW. 113). Die Umschrift des kleinen Landessiegels lautet: "Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen".
Fassung vor der Änderung durch AV d. JM vom 17. April 2001 (2322 - I B. 1)
Bezug : Abschnitt I Nr. 2 Satz 2
2.
... Der Abschluss oder die Änderung des Pachtvertrages für den Wirtschaftsbetrieb bedarf der Zustimmung des Justizministeriums. ...