Muster 1
Register für Rückerstattungssachen vor dem Wiedergutmachungsamt RÜ
Tag des Eingangs der ersten Schrift | Name des |
Bezeichnung der entzogenen Gegenstände | Jährlich fortlaufende Nr. | Datum der Entscheidung gemäß Gesetz Nr. 59 Artikel: | Erledigung auf andere Art z. B. Rücknahme des Antrages | Bemerk.: Angabe des Jahres der Aktenweglegung | |||||
Berechtigten | Rückerstattungspflichtigen | ||||||||||
51 (1) | 54 (1) | 54 (2) | 54 (3) | 55 | |||||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
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a |
b |
a |
b |
c |
d |
e |
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4.10 | Schmidt | Müller | unbebautes Grundstück | 16 | 28.12. | RV | |||||
5.10 | Meyer | Schulze | Mobiliar | 17 | 29.12. | 1985 |
1.)
Wird angeordnet, dass die Behandlung mehrerer in einer Sache gestellter Anträge in getrennten Verfahren zu erfolgen habe, so behält einer der Anträge die bisherige Nummer, die Übrigen werden unter neuen Nummern eingetragen.
2.)
Die Eintragung eines Rückerstattungsvermerks im Grundbuch gemäß Art. 55 (4) des Rückerstattungsgesetzes ist in Spalte 7 mit "RV" zu vermerken.
3.)
Arreste und einstweilige Verfügungen nach Art. 44 des Rückerstattungsgesetzes, die in einem anhängigen Verfahren erlassen werden, sind nicht selbständig einzutragen, aber in Sp. 7 mit "A" oder "e.V." zu vermerken.