Muster II

Register für Rückerstattungssachen vor der Wiedergutmachungskammer RÜSp

Tag des Eingangs der ersten Schrift

Name des

Bezeichnung der entzogenen Gegenstände Aktenzeichen Tag der Entscheidung jährlich fortlaufende Nummer der Datum der Entscheidung gemäß Ges. Nr. 59; Art. 59, 60 Bemerk.: Angabe des Jahres der Aktenweglegung
Berechtigten Rückerstattungspflichtigen
Verweisung nach Art. 55 Einsprüche nach Art. 56 Verfahren nach Art. 62 Verfahren nach Art. 73, 74
des Wiedergutmachungsamts

1

2a

2b

3

4a

4b

5a

5b

5c

5d

6

7

8.1.

Schmidt

Müller

unbebautes Grundstück

RÜ 16/49

28.12.

 

2

   

24.1.

 

9.1.

Schäfer

Meier

Mobiliar

RÜ 12/49

29.12.

3

     

25.1.

e.V.

 

1.)

Wird angeordnet, dass die Behandlung mehrerer in einer Sache erhobener Ansprüche in getrennten Verfahren zu erfolgen habe, so behält eines der Verfahren die bisherige Nummer, die Übrigen werden unter neuen Nummern eingetragen.

2.)

In den Unterspalten 5a und 5b läuft die Nummernfolge ohne Rücksicht darauf, in welche Unterspalte die Nummer einzustellen ist, fort.

3.)

Arreste und einstweilige Verfügungen nach Art. 44 des Rückerstattungsgesetzes, die in einem anhängigen Verfahren erlassen werden, sind nicht selbständig einzutragen, aber in Spalte 7 mit "A" oder "e.V." zu vermerken.

4.)

Die Eintragung in Unterspalte 5d hat dann zu unterbleiben, wenn der Antrag im Rahmen eines Verfahrens, das bereits unter 5a, 5b oder 5c registriert ist, gestellt worden ist.

5)

Etwaige Teilentscheidungen sind in Spalte 7 durch den Zusatz "Teilentscheidung" kenntlich zu machen.