Beispiel:

1

Erstmalige Festsetzung der Ausgleichszulage
bei Verwendungswechsel

Grundgehalt
DM

Stellenzulage
(statisch)
DM

 

alte Dienstbezüge

3000,00

250,00

 

neue Dienstbezüge

2800,00

250,00

 

Unterschiedsbetrag = Ausgleichszulage

200,00

-

2

erneute Festsetzung der Ausgleichszulage
bei linearer Erhöhung (um 2 v.H.)

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3060,00

250,00

 

neue Dienstbezüge

2856,00

250,00

 

Unterschiedsbetrag = neue Ausgleichszulage

204,00

-

3

erneute Festsetzung der Ausgleichszulage

bei Wegfall der Stellenzulage

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3060,00

250,00

 

neue Dienstbezüge

2856,00

-

 

Unterschiedsbetrag = neue Ausgleichszulagen

204,00

250,00

4

a) erneute Festsetzung der Ausgleichszulagen bei linearer Erhöhung (um 1,5 v. H.)

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3105,90

250,00

 

neue Dienstbezüge

2898,84

-

 

Unterschiedsbetrag = neue Ausgleichszulagen

207,06

250,00

 
 

b) Abbau der Ausgleichszulage für die weggefallene Stellenzulage von 250,00 DM
um ein Drittel des Erhöhungsbetrages
von 42,84 DM = 14,28 DM

 

- 14,28

 

c) neue Ausgleichszulagen

207,06

235,72

5

a) erneute Festsetzung der Ausgleichszulagen bei Beförderung

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3105,90

(250,00)

 

neue Dienstbezüge

3105,90

-

 

Unterschiedsbetrag
jedoch Berücksichtigung der früheren Aufzehrung für die weggefallene Stellenzulage

-

250,00
- 14,28

 

b) kein Abbau der Ausgleichszulage um ein Drittel des Erhöhungsbetrages (von 207,06 DM = 69,02 DM), weil mit diesem Betrag bereits die Ausgleichszulage für das verringerte Grundgehalt abgebaut wurde (keine Doppelanrechnung)
c) neue Ausgleichszulage






-






235,72

6

a) erneute Festsetzung der Ausgleichszulage bei Aufstieg um eine Stufe (80,00 DM)

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3185,90

(250,00)

 

neue Dienstbezüge

3185,90

-

 

Unterschiedsbetrag
Berücksichtigung der früheren Aufzehrung

-

250,00
- 14,28

 

b) Abbau der Ausgleichszulage um ein Drittel des Erhöhungsbetrages von 80,00 DM = 26,67 DM

 

- 26,67

 

c) neue Ausgleichszulage

-

209,05

7

a) erneute Festsetzung der Ausgleichszulage bei Gewährung einer neuen Stellenzulage in Höhe von 200,00 DM

   
 

alte Dienstbezüge (fiktiv)

3185,90

250,00

 

neue Dienstbezüge
Unterschiedsbetrag
Berücksichtigung der früheren Aufzehrungen

3185,90

200,00
50,00
- 14,28
- 26,67

 

b) kein Abbau der Ausgleichszulage um ein Drittel des Erhöhungsbetrages, weil dieser bereits im ersten Schritt (s. Buchstabe a) verbraucht wurde
c) neue Ausgleichszulage

-




9,05