Anlage
zum Gem. RdErl. d. JM, IM v. 01.06.2000Merkblatt für den Täter-Opfer-Ausgleich
(M U S T E R)
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Im TOA wird versucht - auf freiwilliger Basis und nach vorbereitenden Einzelgesprächen - Schädiger und Geschädigte im Beisein einer Vermittlerin oder eines Vermittlers an einen Tisch zu bringen. Ziel ist es, die durch eine Straftat entstandenen Konflikte zu bewältigen und auf außergerichtlichem Wege die bei dem Opfer entstandenen materiellen und psychischen Beeinträchtigungen zu mildern.
Was kann im TOA für Sie erreicht werden?
Als Schädiger/in haben Sie die Möglichkeit, Verantwortung für Ihr Handeln zu übernehmen und deutlich zu machen, dass Sie eine Wiedergutmachung wollen. Ihr Verhalten nach der Tat berücksichtigen Staatsanwaltschaft und Strafgericht bei der Frage, ob Sie überhaupt bestraft werden müssen oder aber eine mildere Strafe zu verhängen ist (§ 46 Abs. 2 StGB). Als Geschädigte oder Geschädigter können Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs dem Täter oder der Täterin die Folgen seines/ihres Verhaltens - verletzte Gefühle, Ärger, Ängste und entstandene Schäden - vor Augen führen. Häufig lässt sich eine einvernehmliche Regelung erreichen, die eine weitere kostenaufwendige Schadensersatzklage entbehrlich macht.
Welche Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung gibt es?
Für einen TOA ist in allen geeigneten Fällen die persönliche Begegnung zwischen Täter und Opfer anzustreben. Neben dem immateriellen Ausgleich (Reue, Verständnis, Versöhnung) soll
eine - wenn möglich abschließende - materielle Wiedergutmachung (Schadensbeseitigung, Schadensersatz) erreicht werden. Dabei sind Ratenzahlungen und als Ausgleich für fehlende Mittel auch Arbeitsleistungen in Betracht zu ziehen.
Wo können Sie weitere Informationen bekommen?
Als Vermittler zwischen Täter und Opfer können tätig werden:
- die sozialen Dienste der Justiz: Gerichtshilfe, Bewährungshilfe sowie der Soziale Dienst des Strafvollzugs
- Schiedspersonen nach dem Schiedsamtsgesetz NW
- Einrichtungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die sich zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Ausgleichsstelle für
Erwachsene bereit erklärt haben.
- Nützliche Anschriften und Rufnummern finden Sie umseitig!