4701 - III A. 6

Anlage zur RV v. 30.1.1979 (4701 - III A. 6)

Anleitung

für die Ausfertigung und Weiterleitung der Vordrucke KP 21/24

l. Allgemeine Beschreibung

Die Vordrucke KP 21 und KP 24 werden in Blockform zu je 100 Exemplaren ohne Kohlepapier geliefert. Es ist möglich, die jeweils benötigte Anzahl Vordrucke zusammenhängend abzutrennen und in einem Schreibvorgang auszufüllen.

Die Vordrucke sind in Felder aufgeteilt. Dem einzelnen Feld ist eine dreistellige Buchstabenkombination (Feldkennzeichen) vorangestellt. Der erste Buchstabe weist die jeweilige Datengruppe aus, der zweite und dritte Buchstabe ist die Abkürzung des Datenfeldinhaltes. Die unter Nr. 2 und Nr. 3 dieser Richtlinien aufgeführten Feldbeschreibungen enthalten die Maximalzahl der Speicherstellen - z. B. (85).

Im Regelfall sind die Vordrucke nur auf der Vorderseite zu beschreiben. Sollte im Einzelfall der Schreibraum der Felder nicht ausreichen, kann auch die Rückseite benutzt werden. In diesen Fällen ist am unteren Rand der Vorderseite ein entsprechender Hinweis anzubringen.

Die am linken Vordruckrand angebrachte Schreibmarke zeigt an, auf welcher Höhe der Vordruck einzuspannen ist. Bei dieser Zellenstellung ist gewährleistet, dass beim zweizeiligen Vorschub (SM-Abstand) zellenrichtig das nächste Feld beschrieben werden kann.

Der am oberen Rand des Vordrucks angebrachte Pfeil ist die Tabulatormarke. Durch entsprechendes Einspannen des Vordrucks und Einstellen der Randbegrenzung ist ein gleichbleibender Schreibzellenbeginn gesichert.

2. KP 21 - Antrag auf Ausschreibung/Fristverlängerung einer Personenfahndung

Vor dem Ausfüllen des Vordrucks KP 21 ist zu prüfen, ob sich die gesuchte Person in einer Vollzugsanstalt des Landes NW aufhält oder in der vorliegenden Sache bereits ausgeschrieben ist. Erst wenn dies nicht zutrifft, ist der Ausschreibungsantrag auszufüllen.

2.1. PFN - Familienname und Namensbestandteile (85 Stellen)

Als Familienname gilt der letzte gültige Zuname einer natürlichen Person. Der Name kann durch Geburt, Adoption, Legitimation oder Verehelichung erworben werden. Namensbestandteile sind dem Familiennamen nachzustellen. Als Namensbestandteile gelten Adelstitel (Freiherr, Baron, Graf u.a.) sowie sogenannte Namensvorsatzwörter (von, von der, vam, de, de la u.a.), die in der Schreibweise Müller/van, Meier/von der einzutragen sind. Alle Angaben sind ungekürzt aufzuführen. In diesem Feld sind auch die akademischen Grade anzugeben.

2.2. PGP - Geburtsname und Namensbestandteile (85)

Hier wird in der Regel der Geburtsname einer verheirateten oder verheiratet gewesenen Frau eingesetzt. Bei unverheirateten Frauen steht der Geburtsname im Feld PFN. Im übrigen gelten die Regeln des Feldes PFN.

2.3. PSN - Sonstige Namen und Namensbestandteile (120)

Zu den "sonstigen Namen" zählen:

- (GS) - Geschiedenenname

- (VW) - Verwitwetenname

- (FN) - Früherer Name

- (GN) - Genanntname

- (KN) - Künstlername

- (ON) - Ordensname

- (ZN) - Zigeunername

Die zutreffende Abkürzung Ist dem Namen voranzustellen. Für die Schreibwelse gelten die gleichen Regeln wie beim Feld PFN, ausgenommen Genannt-, Künstler- und Zigeunernamen, die in der Reihenfolge des Sprachgebrauchs zu schreiben sind. Vor- und Nachnamen sowie sonstige Begriffe sind gleichwertig.

2.4. PVN - Vornamen (70)

Die Vornamen sind in der Reihenfolge zu schreiben, wie sie im Melderegister stehen bzw. wie sie angegeben werden. Das Hervorheben des sogenannten Rufnamens ist nicht erforderlich.

2.5. PGD - Geburtsdatum (8)

Das Geburtsdatum ist in der Form TT Mm JJ einzusetzen. Sind Tag und/oder Monat nicht bekannt, ist die Angabe des Geburtsjahres ausreichend.

2.6. PGO - Geburtsort, -kreis, bei Ausländern auch Land (40)

Der Geburtsort ist so einzutragen, wie er in den amtlichen Unterlagen angegeben ist. In Zweifelsfällen ist zusätzlich der Geburtskreis und bei Ausländern auch das Geburtsland anzugeben.

2.7. PMW - Geschlecht (l)

Das zutreffende Feldkästchen ist anzukreuzen.

2.8. PSP - Spitznamen (40)

Hier sind Spitznamen einzutragen. Ein Spitzname kann aus mehreren Wörtern bestehen. Sie sind in der Reihenfolge des Sprachgebrauchs zu schreiben.

2.9. Letzter bekannter Aufenthalt (-)

Das Feld ist kein Bestandteil des Personenfahndungsdatensatzes. Eine Mehrfertigung des Vordrucks wird der für diesen Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde zur aktiven Fahndung übersandt.

Eine Maximalangabe der Speicherstellen ist daher nicht erforderlich.

2.10. Alias-Personalien oder abweichende Schreibweise (—)

In dem Feld sind die Alias-Personalien sowie abweichende Schreibweisen der Personalien anzuführen. Zur Unterscheidung ist der entsprechenden Eintragung ein A bei Aliasnamen bzw. ein U bei abweichender Schreibweise voranzusetzen. Bei Aliasnamen ist ggf. anzugeben, dass es sich um die Personalien einer anderen existenten Person handelt.

2.11. PHV - Personengebundene Hinweise (69)

Zutreffende Hinweise (maximal 14) sind anzukreuzen. (Sie werden von den KPB bei Übersendung der Ermittlungsakten den Justizbehörden mitgeteilt.)

2.12. FAB - Ausschreibungsbehörde (38)

Hier werden Dienststellenbezeichnung und Dienstort der Behörde/Dienststelle eingetragen, die die Ausschreibung veranlasst hat.

2.13. FAZ - Aktenzeichen der Ausschreibungsbehörde (22)

Hier ist das vollständige Aktenzeichen bzw. die Tgb.Nr. der Ausschreibungsbehörde aufzuführen.

2.14.FAA - Anlas der Ausschreibung (50)

Es sind einzutragen bei:

- Strafverfolgung: Deliktsbezeichnung (z. B.Diebstahl, Unzucht mit Kindern pp.)

- Strafvollstreckung: Deliktsbezeichnung, Strafmaß, Höhe der Geldstrafe,

Ersatzfreiheitsstrafe;(z. B. Betrug, 400 EUR #FN1#, ersw. 20 Tg. Freiheitsstrafe)

- Unterbringung: Grund, Einweisungsbeschluss;(z. B. geisteskrank,Einwsgbeschl. AG Köln v.

27.10.1975 Az. 99 VI S 35639)

- Ausweisung/Abschiebung: Art der Vfg., Datum der Rechtskraft; (z. B. Auswvfg.,rkrft am 27.10.75)

Vermietsein: das Wort "VERMISST"

des Informationsaustausches zur Bekämpfung

überregionaler gefährlicher

Intensivtäter (ÜGIT): das Wort "ÜGIT" mit wahl-

weise Grund; (z. B.ÜGIT-Villeneinbrecher)

der beobachtenden Fahndung: das Wort "BEFA" mit

nachfolgenden normierten

Abkürzungen

- Rauschgift

- WAFFEN

- FALSCHGELD

- BETRUG

- EIGENTUM

- KRIMINELLE VEREINIGUNG

- 7

- - EINSCHLEUSER

Pass/Personalausweis: das Wort "AUSWEIS"

(s. a. Nr. 217.)

2.15. FLD - Löschungstermin (8)

Der Löschungstermin wird von der ADV-Anlage nach den in der PDV 384.1 festgelegten Fristen errechnet. Das Feld ist nur dann mit einem Datum zu versehen, wenn von der Regellaufzeit abgewichen werden soll (z. B. bei befristeten Ausweisungsverfügungen).

2.16. FZA - Zweck der Ausschreibung (4)

Das zutreffende Feldkästchen ist anzukreuzen.

2.17. FBB - Besondere Bearbeitungshinweise (200)

Besondere Bearbeitungshinweise können u.a. sein:

- Haftunterlagen bei ...............

- Jugendamt überstellen

- In Auslieferungshaft nehmen

- Internationale Fahndung

- Fahndung ausländischer Behörden

- Reiseweg Überwachen

Bei abhanden gekommenen Ausweisen sind der Grund der Ausschreibung (z.B. Diebstahl, missbräuchliche Benutzung), Tatzeit, Art des Ausweises (Reisepass, BPA) und

2.18. FVO - Veröffentlichung (l)

Durch Ankreuzen eines Feldkästchens wird die Veröffentlichung in bestimmten Fahndungshilfsmitteln veranlasst.

N - Ausschreibungen nur In ADV-Fahndungssystem

(z.B. zur Überwachung Im Rahmen der Beobachtenden Fahndung und Ausschreibungen, die aus Gründen besonderer Vertraulichkeit nicht Im Deutschen Fahndungsbuch (DFB) erscheinen sollen)

B - Ausschreibungen auch im DFB und auf Mikrofilm

3. KP 24 - Erledigung einer Personenfahndung

Ist der Fahndungsgrund entfallen, wird dem LKA NW zur Löschung der Ausschreibung der Vordruck KP 24 übersandt. Für die Rücknahme einer Fahndung ist grundsätzlich nur die Behörde zuständig, die auch die Ausschreibung beantragt hat.

Eine Ausschreibung zur Festnahme wird grundsätzlich selbständig vom LKA NW gelöscht, wenn dem LKA eine polizeiliche Festnahmemitteilung (wie es nach den Bestimmungen der PDV 384.1 gefordert wird) vorliegt. In diesen Fällen ist die Übersendung des Vordrucks KP 24 nicht erforderlich. Bei unbefristeten Ausschreibungen zur Ausweisung wird auch im Festnahmefall nicht gelöscht.

3.1. PFM - Familienname und Namensbestandteile (85)

(siehe Nr. 2.1.)

3.2. PVM - Vornamen (70)

(siehe Nr. 2.4.)

3.3. PGD - Geburtsdatum (8)

(siehe Nr. 2.5.)

3.4. PGO - Geburtsort, -kreis, bei Ausländern auch Land (40)

(siehe Nr. 2.6.)

3.5. FAB - Ausschreibungsbehörde (38)

(siehe Nr. 2.12.)

3.6. FAZ - Aktenzeichen der Ausschreibungsbehörde (22)

(siehe Nr. 2.13.)

Es ist grundsätzlich das Az. anzugeben, unter dem

die Ausschreibung beantragt worden ist.

3.7. FLD - Datum der Erledigung (8)

Hier ist das Datum der Erledigung des Ausschreibungsvorganges einzutragen (z. B. Datum der Festnahme, Einstellung des Verfahrens, Sterbedatum; -Sterbeort unter FFT).

3.8. FLG - Löschungsgrund (2)

Das zutreffende Feldkästchen ist anzukreuzen.

3.9. FFT - Freier Text (200)

Hier sind im Zusammenhang mit der ermittelten Person besondere Hinweise aufzuführen. Es sind anzugeben:

- Festnahmeort

- Zuführungsstelle (z.B. AG ..., JVA ..., LKB ..., JA ..., pp.)

- Wohnungsanschrift bei Aufenthaltsermittlungen '

- Sterbeort bei Toten (Standesamt, evtl. Reg.-Nr.)

3.10. PVF - Verknüpfungshinweis (69)

In diesem Feld ist einzutragen, welche vorhandene personengebundene Fahndungsnotierung (Personen- und/oder Sachfahndung) gelöst werden soll (z. B. Fahndung nach Mittäter, Otto Meier 14.1.38, Fahndung nach Kfz -D - X 410).

4. Weiterleitung der Vordrucke

Dem LKA NW ist nur die Erstschrift der Vordrucke zu übersenden. Eine Mehrfertigung erhält die Polizeibehörde des letzten Wohnsitzes zur aktiven Fahndung bzw. als Mitteilung über die Erledigung einer Personenfahndung. Bei Festnahmeersuchen sind die erforderlichen Haftunterlagen der Erstschrift und der Mehrfertigung in einfacher Ausfertigung beizufügen (siehe letztes Feld des Vordruckes KP 21). Sie müssen gut leserlich sein;

Mehrfertigungen oder Ablichtungen sind durch Unterschritt und Dienstsiegelabdruck zu beglaubigen.

LKA NW - 33 - 6420/0 -