Anlage zur RV d. JM vom 25. Januar 2001 (7650 - I A. 55)
Schulungskonzept
Die Schulung der Kontaktpersonen wird durch die "Landeskoordination für berufliche und soziale Eingliederung Suchtkranker NRW" konzipiert und begleitet. Die Schulung ist als Teil eines Prozesses anzusehen, in den Gerichten eine gemeinsame Haltung zu Suchtfragen am Arbeitsplatz zu entwickeln und einzuhalten.
Die vorgesehenen Schulungen der Kontaktpersonen sind als Ausbildung konzipiert, die der betrieblichen Suchtkrankenhelferausbildung des Fachdienstes der Hauptfürsorgestelle für, suchtkranke Arbeitnehmer des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe weitgehend entspricht.
Der zeitliche Rahmen erstreckt sich über eine Auftaktveranstaltung, sechs dreitägige Blockseminare (über 1,5 Jahre verteilt) mit begleitenden Supervisionen (15mal 1,5 Stunden) und Kleingruppenarbeit sowie je einer Hospitation (vier Stunden) in einer Suchtberatungsstelle, in einem Fachkrankenhaus und - soweit möglich - in einer Selbsthilfegruppe.
Die Kontaktpersonen sollen in ihrem Gericht nicht therapeutisch tätig werden, sondern als Motivationsverstärker und Vermittler zu externen Hilfsangeboten vor Ort fungieren.
I. Ausbildungsvoraussetzungen
1. Rahmenbedingungen bei den Gerichten
Für diese Aufgabe müssten folgende innerdienstliche Ausgangsbedingungen vorhanden sein bzw. angestrebt werden:
• klare, verbindliche Regelungen, wie mit Suchtproblemen umgegangen wird
• Schulung der Vorgesetzten der unterschiedlichen Ebenen
• Freistellungsregelung für die Kontaktpersonen (klare Absprachen)
• Akzeptanz der Schweigepflicht
• Sicherstellung der Supervision auch nach Abschluss der Ausbildung
• auch nach der Ausbildung Sicherstellung kontinuierlicher Fortbildungsmaßnahmen
so wie weiterer Beratungen und Begleitung
2. Rahmenbedingungen bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
• Freiwilligkeit
• Offenheit und Lernbereitschaft
• Bereitschaft zur Selbstreflexion
• Bereitschaft zur Selbsterfahrung
• regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsangeboten
• Teilnahme an Supervision
• Aufarbeitung von Literatur im Selbststudium
• Kleingruppenarbeit und Protokollführung
• Bereitschaft zu Hospitationen.
II. Erläuterung des Konzepts und der Lernziele
Vorträge über Suchtprobleme am Arbeitsplatz sensibilisieren zwar für ein Problem, vermitteln jedoch selten Kompetenz im Handeln. Dieses Schulungskonzept will deshalb Kontaktpersonen zur innerbetrieblichen Beratung Suchtkranker und gefährdeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigen mit dem Ziel der Weitervermittlung entsprechender Hilfsangebote an Suchtkranke. Dafür sind sowohl fachliche Kompetenz als auch spezielle Handlungskompetenz notwendig.
III. Schulung der fachlichen Kompetenz
- Es werden Kenntnisse über Ursachen, Verlauf und Folgen einer Sucherkrankung
vermittelt. Dabei wird ein erweiterter Suchtbegriff erläutert, der sowohl
nichtstoffliche Süchte als auch legale und illegale Drogen beinhaltet.
- Ebenso wird durchgängig in der Fortbildung das Thema "Frauen und Sucht"
behandelt.
- Die juristischen Rahmenbedingungen werden vermittelt, wobei nicht nur
dienstliche, arbeits- und versicherungsrechtliche Folgen, sondern auch Themen
wie Führerscheinentzug, Lohnpfändung, Verschuldung und Kriminalisierung sowie
das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund eigener Kündigung
thematisiert werden.
- Ein weiterer Schwerpunkt wird die Vermittlung verschiedener Hilfsangebote für
Sichtkranke, die extern zur Verfügung stehen, sein. Dabei kommt ambulanten
Behandlungsformen heute eine besondere Bedeutung zu.
Hauptanliegen der Ausbildung ist, durch die Vermittlung verschiedener Methoden und Techniken Handlungskompetenzen zur Anendung von konkreten Hilfsmöglichkeiten im Einzelfall sowie der Vor- und Nachsorge zu erwerben.
Die benötigten Handlungskompetenzen werden auf verschiedenen Ebenen vermittelt. Beraterische Kompetenz soll geschult werden durch die Vermittlung von Kenntnissen über
Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Präventionskonzepten für Betriebe und Verwaltungen und deren innerdienstliche Umsetzung, die Unterstützung behandelter Suchtkranker bei der Rückkehr in das Gericht (Nachsorge) unter Einbeziehung externer Hilfsangebote im Bereich der Nachsorge, sowie die Angehörigenarbeit sind weitere thematische Schwerpunkte. Die innerdienstliche Zusammenarbeit und Vernetzung ist für die Ausübung der Funktion "Kontaktperson" ebenso erforderlich, wie die Pflege außerdienstlicher Verbindungen und Vernetzungen. Dabei spielen Organisationsdynamik und Organisationsentwicklung nicht unerhebliche Rollen. Hierfür ist der Aufbau so. Schlüsselqualifikationen zu fördern, d.h. sowohl logisch strukturiertes sowie flexibel kreatives als auch vernetztes funktionsübergreifendes Denken und Wahrnehmen schulen (kognitive und systematische Kompetenz).
Lernen beinhaltet immer auch Verhaltensänderung und Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, so dass die Ausbildung gleichsam als Prozess der Persönlichkeitsbildung verstanden werden muss (persönliche Kompetenz). Insofern ist auch die Beraterpersönlichkeit selbst Teil der Ausbildung. Es werden z.B. folgende Themen bearbeitet werden:
Darüber hinaus setzt das Tätigsein als Kontaktperson ein hohes Maß an Kommunikations-, Konflikt- und Integrationsfähigkeit voraus, das innerhalb des Ausbildungsprogramms in Form gruppendynamischer Betrachtungen Berücksichtigung findet (soziale Kompetenz).
Die Seminare werden von erfahrenen Weiterbildungsdozentinnen und -dozenten bzw. Lehrtrainerinnen und -trainern durchgeführt, die zum großen Teil auch Erfahrungen in der Beratungs- und Suchtkrankenarbeit haben. Es ist vorgesehen, die Kontaktpersonen in Ausbildungsgruppe zu schulen und auszubilden.