Aktueller Inhalt: 4513Abnahme und Verwahrung von entbehrlichen Gegenständen und von Geld bei der Aufnahme von Gefangenen 07.10.1998Aufbewahrung der Habe der Gefangenen hier: Kennzeichnung und Beschaffung der Plomben (Nr. 14 der Kammerordnung) RV d. MIJ vom 7. Oktober 1998 (4513 - IV B. 8) in der Fassung d. JM vom 7. September 2010