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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Bestellung von Referendararbeitsgemeinschaftsleitern
RV d. JM vom 26. April 1985 (2221 - I A. 9)

Unter Berücksichtigung sowohl der Bedeutung der Arbeitsgemeinschaften für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses als auch der angespannten Personalsituation im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst bitte ich bei der Bestellung von Referendararbeitsgemeinschaftsleitern künftig wie folgt zu verfahren:

Die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Referendare ist grundsätzlich solchen dafür geeigneten Kräften zu übertragen, die bereit sind, diese Tätigkeit im Nebenamt auszuüben. Richter oder Staatsanwälte, denen die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft erstmals übertragen wird, bitte ich jedoch nach Möglichkeit für die Dauer eines Arbeitsgemeinschaftslehrgangs, mindestens jedoch für die Dauer von vier Monaten, mit der hauptamtlichen Leitung der Arbeitsgemeinschaft zu betrauen. Sollte eine teilweise Freistellung des Richters oder Staatsanwalts angesichts der angespannten Personalsituation nicht möglich sein, bin ich damit einverstanden, dass die Leitung der Arbeitsgemeinschaft auch in diesen Fällen ausnahmsweise im Nebenamt übertragen wird.

Im Hauptamt tätige Leiter von Arbeitsgemeinschaften sollen bei wöchentlich vier vollen Übungsstunden regelmäßig zu 1/2, bei wöchentlich zwei vollen Übungsstunden regelmäßig zu 1/4 von den sonstigen Dienstgeschäften freigestellt werden.

Meine Rundverfügungen vom 6.7.1963 (2221 - I A. 9) und vom 27.12.1971 in der Fassung vom 19.1.1973 (2221 - I A. 9) hebe ich auf.