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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)
Richtlinien zur Führung von Verzeichnissen über landeseigene
bewegliche Sachen
RV d. JM vom 9. Dezember 2016 (5400 - I. 18)


I.

1.
Durch die mit der Aufnahme des Produktivbetriebs im Programm EPOS.NRW verbundene Einführung einer SAP-Anlagenbuchhaltung werden die Erfordernisse des Gegenstandsverzeichnisses gemäß Nr. 3 VV zu § 73 LHO erfüllt. Die Führung des Gegenstandsverzeichnisses in Karteiform wird daher durch die Anlagenbuchhaltung in SAP ersetzt. Die bisherige Weiterführung des in Karteiform geführten Gegenstandsverzeichnisses entfällt.

2.
Für den Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 01.05.2017 die anliegenden Verzeichnisse (Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 2,) zu führen. In dem Benutzernachweis sind Gegenstände mit einem Wert von 60,- Euro bis 410,- Euro und einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr einzutragen. Eine Erfassung von Gegenständen unter einem Wert von 60,- Euro und einer Lebensdauer von bis zu einem Jahr ist entbehrlich.
 

II.

Diese Regelung tritt zum 01.05.2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die RV d. JM vom 12 Dezember 1985 (5400 - I C. 18) aufgehoben.