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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Einrichtung des Kompetenzzentrums für Informationssicherheit
der Justiz Nordrhein-Westfalen
AV d. JM vom 18. April 2017 (1510 - I. 14)
- JMBl. NRW S. 104 -

1
Einrichtung

Es wird ein Kompetenzzentrum für Informationssicherheit der Justiz Nordrhein-Westfalen eingerichtet.


2
Zielsetzung

Das Kompetenzzentrum für Informationssicherheit soll das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit unterstützen.


3
Aufgaben 

Dem Kompetenzzentrum für Informationssicherheit obliegen insbesondere 

  • die Vorbereitung von Informationssicherheitsmaßnahmen für den Bereich der Justiz,

  • die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) im Bereich der Justiz,

  • die Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen,

  • die Mitwirkung bei System- und Produkteinführungen hinsichtlich der Informationssicherheit,

  • die Erstellung von Berichten zur Informationssicherheit,

  • die Bearbeitung von Querschnittsaufgaben im Bereich der Informationssicherheit für die verschiedenen Geschäftsbereiche der Justiz,

  • die Einbindung der Informationssicherheitsbeauftragten der Behörden im Informationssicherheitsverbund der Justiz,

  • die Steuerung des Einsatzes der zur Verfügung stehenden Sachmittel für die Informationssicherheit und

  • die Unterstützung bei der ressort- und länderübergreifenden Zusammenarbeit.

4
Organisation 

Das Kompetenzzentrum für Informationssicherheit wird bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm eingerichtet. Dieser ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für Informationssicherheit. Die Fachaufsicht wird durch das Referat des Justizministeriums für Informationssicherheit ausgeübt.


5
Personal und Sachmittel

Das Kompetenzzentrum für Informationssicherheit wird von einer Richterin bzw. einem Richter, einer Beamtin bzw. einem Beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder einer bzw. einem vergleichbaren Tarifbeschäftigten geleitet. Die Auswahl des Personals des Kompetenzzentrums für Informationssicherheit erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm im Benehmen mit dem Justizministerium. Die in dem Kompetenzzentrum für Informationssicherheit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden. Das Justizministerium stellt die für das Kompetenzzentrum für Informationssicherheit erforderlichen Sachmittel dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zweckgebunden zur Verfügung.


6
Schriftverkehr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für Informationssicherheit führen im Schriftverkehr die Bezeichnung der Leiterin oder des Leiters ihrer Behörde mit dem Zusatz „Kompetenzzentrum für Informationssicherheit der Justiz Nordrhein-Westfalen“.


7
In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.