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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Dienstbezeichnung
der auftragsweise beschäftigten Beamtinnen und Beamten
AV d. JM vom 25. April 2018 (2052 - Z. 37)
- JMBl. NRW S. 116 –

1.

Die Dienstbezeichnung der auftragsweise verwendeten Beamtinnen und Beamten lautet:

1.1
im Justizdienst der Laufbahngruppe 2.1

(Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte mit oder ohne Laufbahnprüfung sowie Anwärterinnen und Anwärter):

"beauftragte Justizinspektorin" oder "beauftragter Justizinspektor",

abgekürzt "Justizinspektorin (b)" oder "Justizinspektor (b)";


1.2
im Justizdienst der Laufbahngruppe 1.2

(Beamtinnen und Beamte in der Qualifizierung mit oder ohne Laufbahnprüfung sowie Anwärterinnen und Anwärter):

"beauftragte Justizsekretärin" oder "beauftragter Justizsekretär",
abgekürzt "Justizsekretärin (b)" oder "Justizsekretär (b)";


1.3
im Vollzugs- und Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2.1

(Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte mit oder ohne Laufbahnprüfung sowie Anwärterinnen und Anwärter):

"beauftragte Regierungsinspektorin" oder "beauftragter Regierungsinspektor",

abgekürzt "Regierungsinspektorin (b)" oder "Regierungsinspektor (b)";


2.
Diese AV tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, die AV vom 25. November 1996 (2052 - I B. 37) - JMBl. NRW  S. 283 - wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.