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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Einrichtung eines Fachbereichs Radikalisierungsprävention
im Justizvollzug
AV d. JM vom 31. Mai 2021 (4400 - IV. 508)
- JMBl. NRW S. 222 -

 

1.

Einrichtung

Der Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug ist eine zentrale Organisationseinheit im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Er hat seinen Sitz in Essen.

 

2.

Zielsetzung

Ziel ist die Prävention gegen den religiösen und politischen Extremismus und die Bekämpfung von Radikalisierungsgefahren im Justizvollzug.

 

3.

Aufgaben

 

3.1

Dem Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug obliegt die fachliche Beratung und Unterstützung des für die Justiz zuständigen Ministeriums und der Justizvollzugseinrichtungen in Angelegenheiten der Bekämpfung und Prävention des religiösen und politischen Extremismus im Justizvollzug. Der Fachbereich wirkt, soweit fachlich angezeigt, auf eine Vereinheitlichung und/oder eine anstaltsübergreifende Steuerung hin.

 

3.2

Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören im Wesentlichen:

 

3.2.1

die Erfassung und Auswertung relevanter Daten in Bezug auf den Justizvollzug einschließlich der Erstellung eines Lagebildes zum religiösen und politischen Extremismus im Justizvollzug,

 

3.2.2

die Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Vermeidung einer Radikalisierung inhaftierter Personen, zur Früherkennung von Radikalisierungsprozessen und zum Umgang mit sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Gefangenen,

 

3.2.3

der Aufbau eines Berichtswesens zur Koordinierung von Verdachtsfällen,

 

3.2.4

die Entwicklung von Mindeststandards für vollzugseigene Präventionsprogramme,

 

3.2.5

die Entwicklung eines Übergangsmanagements für sich radikalisierende oder bereits radikalisierte Gefangene,

 

3.2.6

die Mitwirkung in der Fortbildung einschließlich der Erarbeitung von Fortbildungskonzepten,

 

3.2.7

die Beratung der Justizvollzugseinrichtungen im Allgemeinen sowie anlassbezogen in konkreten Einzelfällen zu religiösen, ideologischen und kulturellen Fragestellungen,

 

3.2.8

die Unterstützung der Justizvollzugeinrichtungen beim Ausbau der Betreuung von muslimischen Gefangenen,

 

3.2.9

die Verdichtung der Zusammenarbeit mit internen und externen Akteuren auf dem Gebiet der Radikalisierungsprävention und

 

3.2.10

die Erstellung eines Berichts im ersten Monat eines jeden Jahres über die Tätigkeit des Fachbereichs im abgelaufenen Kalenderjahr.

 

4.

Organisation

 

4.1

Der Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug ist organisatorisch der Justizvollzugsanstalt Essen angegliedert. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Essen ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der in dem Fachbereich eingesetzten Bediensteten. Die fachliche Beratung des für die Justiz zuständigen Ministeriums und der Justizvollzugseinrichtungen erfolgt durch die Kräfte des Fachbereichs. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan des Fachbereichs.

 

4.2

Die Fachaufsicht obliegt dem für die Justiz zuständigen Ministerium.

 

4.3

Die Bediensteten des Fachbereichs führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug“. Die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs führt im Schriftverkehr den Zusatz „Die Leiterin“ bzw. „Der Leiter“, die übrigen Bediensteten zeichnen „Im Auftrag“.

 

5.

Personal

Die Leitung des Fachbereichs ist der ständigen Vertretung der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Essen zugeordnet.

 

Die Besetzung der Stellen im Fachbereich erfolgt durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Essen mit Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums.

 

6.

Beteiligung

Die Justizvollzugseinrichtungen beteiligen den Fachbereich bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Radikalisierungsprävention.

 

7.

In-Kraft-Treten

Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2021 in Kraft.