Justizverwaltungsvorschriften
2345Übernahme der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher für andere Staatsverwaltungen und für Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
06.07.2023
Verwaltungsvorschrift
zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG
Runderlass
des Ministeriums der Justiz
- 2345-Z. 1 -
Vom 6. Juli 2023
- JMBl. NRW. S. 631 -
(Diese Vorschrift steht im Internet nicht zur Verfügung.)
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