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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Organisation
der Abteilung Sicherheit und Ordnung
in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen

(RV des JM vom 14. Juni 2023, Az.: 4402 - IV. 126)

 

1

Vorbemerkungen

 

Sicherheit und Ordnung bilden die Grundlage eines gewalt- und konfliktfreien Zusammenlebens in der Anstalt. Sicherheit und Ordnung sind in einem Vollzug, der den Gefangenen befähigen soll, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten zu führen, nicht nur rechtstaatlich geboten, sondern schaffen die Voraussetzungen für eine entsprechende Behandlung.

 

Es gilt, Gefahren sowohl im Innenverhältnis als auch von außerhalb abzuwehren sowie das geordnete und vor allem menschenwürdige Zusammenleben herzustellen und zu bewahren.

 

Zur Umsetzung dieser Ziele wird in jeder Justizvollzugsanstalt auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen eine Abteilung für Sicherheit und Ordnung eingerichtet.

 

2

Organisation und Zuständigkeit

 

2.1

Die Abteilung für Sicherheit- und Ordnung wird von einer Beamtin oder einem Beamten der Laufbahngruppe VVD 2.1 geleitet und ist in fachlicher Hinsicht den Angehörigen der Abteilung vorgesetzt.

 

2.2

Die Anstaltsleitung ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für den Vollzug für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung innerhalb der Abteilung für Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Insoweit ist die Leitung der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Anstaltsleitung in fachlicher Hinsicht unmittelbar unterstellt.

 

2.3

Zur Erledigung der Geschäfte sind der Abteilung erforderlichenfalls weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Laufbahngruppe VVD 2.1 zuzuweisen (Inspektoren und Inspektorinnen für Sicherheit und Ordnung).

 

2.4

Zur Sicherstellung eines integrierten Sicherheitsmanagements sollen der Abteilung Sicherheit und Ordnung – sofern in der Anstalt vorhanden - weiterhin folgende Funktionsdienstposten zugeordnet werden:

- Angehörige der Revisionsgruppe,

- Waffenwart/in,

- Diensthundeführer/in,

- Extremismusbeauftragte/r,

- Koordinatoren für die Deeskalation und Sicherungstechniken (DST),

- Koordinator der Erstsprecher/-innen.

 

Der Abteilung können bei Bedarf weitere Kräfte u. a. der Laufbahngruppe 1.2 zugeordnet werden.

 

2.5

Zur Aufrechterhaltung und Umsetzung von sicherheitsrechtlichen Bestimmungen sind die Leitung der Abteilung für Sicherheit und Ordnung sowie die übrigen Inspektoren und Inspektorinnen für Sicherheit und Ordnung gegenüber den anderen Bediensteten im Rahmen der Umsetzung und Einhaltung der anstaltsbezogenen und allgemeinen Sicherheitsvorschriften für den Justizvollzug grundsätzlich weisungsbefugt.

 

3

Aufgaben

 

3.1

Der Leitung der Abteilung Sicherheit und Ordnung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

 

- Überwachung von Sicherheit und Ordnung in der Anstalt,

- Prävention, Bearbeitung und Nachsorge sicherheitsrelevanter Vorkommnisse,

- Lagebewältigung bei besonderen Sicherheitsstörungen,

- Ansprechpartnerschaft für das Ministerium der Justiz NRW und weitere externe Behörden,

- Vorbereitung von Entscheidungen und Fertigung von Berichtsentwürfen in vollzuglichen Sicherheitsangelegenheiten,

- Sicherheitsverlegungen von Gefangenen,

- Teilnahme an Konferenzen und externen Arbeitskreisen,

- Aufstellung und Überwachung des Sicherheits- und Alarmplans, des Einsatzplans und der sonstigen Dienstanweisungen für den Bereich Sicherheit und Ordnung,

- Regelung und Überwachung des Einsatzes von Detektionsgeräten aller Art,

- Aufsicht über Ausrüstung und Gebrauch von Waffen und der sonst zugelassenen Hilfsmittel für die Anwendung unmittelbaren Zwanges,

- Aufsicht über die vom Waffenwart verwalteten Waffen- und Munitionsbestände sowie der sonst zugelassenen Hilfsmittel,

- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten, insbesondere im Bereich der Schusswaffen und DST,

- Beteiligung bei Bau- und Umbaumaßnahmen,

- Überwachung des Schlüsselmanagements,

- Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung in vollzuglichen Sicherheitsangelegenheiten,

- Mitwirkung beim behördlichen Notfallmanagement,

- Mitwirkung bei der Organisation der Sicherheitszentrale.

 

3.2

Den Inspektoren und Inspektorinnen der Abteilung Sicherheit und Ordnung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

 

- Überwachung von Sicherheit und Ordnung in der Anstalt,

- Prävention, Bearbeitung und Nachsorge sicherheitsrelevanter Vorkommnisse,

- Lagebewältigung bei besonderen Sicherheitsstörungen,

- Teilnahme an (Vollzugs-)Konferenzen und Dienstbesprechungen,

- Begleitung von (Haftraum-)Kontrollen,

- Begleitung und Kontrolle von Gefangenenbewegungen,

- Auswertung von Akten und Vollstreckungsunterlagen im Hinblick auf sicherheitsrelevante Inhalte und Erstellung von Beiträgen im Rahmen der Vollzugsplanung,

- Mitwirkung bei der Entscheidung über vollzugsöffnende Maßnahmen,

- Kontrolle der Gefangenenpost in sicherheitsspezifischen Fällen,

- Bearbeitung von Strafanzeigen beim Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten (z.B. tätliche Auseinandersetzungen, Betäubungsmittelbesitz usw.),

- Zulassung von Gegenständen,

- Prüfung von Arbeitseinsätzen der Gefangenen,

- Mitwirkung bei Disziplinarverfahren gegen Gefangene,

- Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anordnung von besonderen und allgemeinen Sicherungsmaßnahmen,

- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Eingaben, Beschwerden und Anträgen auf gerichtliche Entscheidung in vollzuglichen Sicherheitsangelegenheiten,

- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten.

 

4

Inkrafttreten

 

Diese Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.