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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften
zur Trennungsentschädigungsverordnung - VVzTEVO
RV d. JM vom 22. März 2024 (2142 - Z. 81)

1.

Den Runderlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2022 (SMBl. NRW. 203207) in der jeweils aktuellen Fassung gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt.

 

2.

Ergänzend bestimme ich Folgendes:

 

2.1

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den nordrhein-westfälischen justizinternen Fortbildungsveranstaltungen werden ihres Amtes wegen für die Gesamtdauer der Veranstaltung unentgeltlich untergebracht und verpflegt.

 

2.2.

Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung sowie die Trennungsentschädigung werden aus den Mitteln der Einrichtung bestritten, welche die Fortbildung veranstaltet. Als Veranstalter kommen derzeit in Betracht

 

- das Ministerium der Justiz,

- die nordrhein-westfälischen Gerichte und Justizbehörden (bezirkliche Fortbildung),

- die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen,

- die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und

- das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen.

 

Soweit diese Veranstalter für von ihnen organisierte Fortbildungsmaßnahmen Verpflegung und Unterkünfte einer Justizausbildungs- und/oder Fortbildungseinrichtung in Anspruch nehmen, erstatten sie der Einrichtung die hierfür entstehenden Kosten.

 

Gleiches gilt, wenn die Justizakademie andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen als "Hotelbetrieb" für ihre Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch nimmt.

 

3.

Diese RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die RV vom 30. Juni 2022 (2142 - Z. 81) aufgehoben.