Justizverwaltungsvorschriften
Steuerliche Behandlung
von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen
RV d. JM vom 31. März 2025 (2141 - Z. 155)
1.
Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Februar 2025 (Anlage 1) und die Übersicht über die steuerpflichtigen Reisekostenvergütungen (Anlage 2) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt.
2.
Diese Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zeitgleich wird die Rundverfügung vom 21. Juni 2024 (2141 - Z. 155) aufgehoben.