/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Bezahlung von Pflege- und Nebenkostenrechnungen der
Rheinischen und Westfälischen Kliniken
RV d. JM vom 10. März 1998 (4230 - I C 5)

Nr. 19 VV zu § 70 LHO (seit dem 1. Januar 2004: Abschnitt 2 der Anlage 4 zu Nr. 9.2 VV zu § 79 LHO) regelt die Verantwortung des Feststellers in besonderen Fällen. Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannte Bestimmung auch bei Anforderungen von Rechnungsbeträgen der Rheinischen und Westfälischen Kliniken der Landschaftsverbände für die bei der Anstaltsunterbringung zum Zwecke der Gutachtenerstattung entstandenen Pflege- und Nebenkosten entsprechend angewendet wird.

Ich bitte sicherzustellen, dass die angeforderten Kostenbeträge unverzüglich nach Eingang der Rechnungen bezahlt werden.  Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam,  dass Auszahlungsanordnungen auch dann erteilt werden können, wenn die Akten und/oder Gutachten nicht vorliegen.

Meine RV vom 26. Januar 1977 (4230 - I C. 5) ist gegenstandslos.