/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Bücherstapel
© panthermedia.net / Mitar gavric

Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Polizeiliche Ermittlungskosten der
Bundespolizei AV d. JM vom 11. Mai 1999 (4231 - I B. 5.1)
- JMBl. NW S. 129 -
in der Fassung vom 23. März 2006

I.


1.
Auslagen, die der Bundespolizei (Fn 1) durch Ermittlungen in Strafsachen und in Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten entstehen, werden aus Mitteln des Justizhaushaltes erstattet,

a)
soweit der Betrag von dem Kostenschuldner eingezogen worden ist,

b)
unabhängig von einer Einziehung nur, soweit sie in Ausführung von Ersuchen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft entstanden sind.

2.
Von der Erstattung ausgenommen sind Beträge von weniger als 25 Euro (Fn 1).

II.


Die AV d. JM vom 3. Februar 1961 (4231 - I B. 5.1) - JMBl. NRW S. 40 - wird aufgehoben.


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch AV d. JM vom 23. März 2006 (4231 - Z. 5) - JMBl. NRW. S. 86 -