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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Statistische Erhebungen zur Untersuchungshaft
(§§ 112, 112 a StPO), zur einstweiligen
Unterbringung (§ 126 a StPO) und zur
einstweiligen Unterbringung in einem Erziehungsheim
(§§ 71, 72 JGG)
RV d. JM vom 1. August 1989 (4104 - III A. 23)

I.


Nach dem als Anlage beigefügten Muster ist, getrennt nach Landgerichtsbezirken, zu berichten, und zwar erstmals für das Jahr 1989.

Die Leitenden Oberstaatsanwälte legen den Generalstaatsanwälten bis zum 20.1. und diese dem Justizminister bis zum 31.1. eines jeden Jahres eine Zusammenstellung für ihren Bezirk vor. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf erfasst in seiner Zusammenstellung gesondert auch die einschlägigen Fälle in Verfahren, für die das Oberlandesgericht Düsseldorf im ersten Rechtszug zuständig ist.

II.


Die Rundverfügung vom 1.6.1977 (4104 - III A. 23) hebe ich auf.