Unterrichtung der Gefangenen
über Hilfen zur Wiedereingliederung
RV d. JM vom 6. August 1975
in der Fassung vom 21. Mai 2012 (4450 - IV B. 61)


1.
Die zur Überwindung von Notlagen verfügbaren sozialen Hilfen sind in ihrer Zahl und vielfältigen Gestaltung namentlich für Gefangene und ihre Familien oft nur schwer überschaubar. Das führt dazu, dass Hilfsmöglichkeiten übersehen und deshalb nicht in Anspruch genommen werden. Einem Informationsbedürfnis der Gefangenen entsprechend habe ich die für sie und ihre Familienangehörigen bedeutsamsten sozialen Hilfen in einem Informationsblatt mit dem Titel "Wichtige Informationen über Hilfen zur Wiedereingliederung" zusammengefasst. Zusätzlich enthält das Informationsblatt Ratschläge für die praktische Selbsthilfe und gibt Hinweise, an welche Stellen man sich im Bedarfsfall wenden kann.
Inhalt und Form des Informationsblattes ermöglichen seine Verwendung in allen Justizvollzugsanstalten des Landes. Auf örtliche Hilfsstellen (Behörden, Verbände, Einrichtungen usw.) sollen die einzelnen Vollzugsanstalten möglichst in einer Anlage zu dem Informationsblatt ergänzend hinweisen.

2.
Das Informationsblatt ist jedem Gefangenen bei der Aufnahme zum Vollzug auszuhändigen und zu belassen.

3.
Das Informationsblatt wird als Sonderdruck von der Druckerei der Justizvollzugsanstalt Geldern (Fn 2) ständig vorrätig gehalten und ist von dort nach Bedarf zu beziehen. Die Auslieferung der für die Erstausstattung der Vollzugsanstalten benötigten Druckstücke ist veranlasst.

4.
Die Beschaffungskosten des Informationsblattes sind im Rahmen der internen Verrechnung als Innenauftrag abzubilden.(Fn 1)

5.
Sollten Änderungen des Informationsblattes erforderlich werden, bitte ich, mir zu berichten.


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch RV d. JM vom 17. Mai 2011. Die RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

   Fn2: Geändert durch RV d. JM vom 21. Mai 2012. Die RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.