Aktueller Inhalt:
5670
Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen im allgemeinen
02.02.2006
Entschädigung von Aufwand nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
hier: Übernachtungsgeld
RV d. JM vom 2. Februar 2006 (5670 - Z. 14)
(Diese Vorschrift steht im Internet nicht zur Verfügung.)
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