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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Aufbewahrung der Akten
über die erste juristische Staatsprüfung
und über die staatliche Pflichtfachprüfung
RV d. JM vom 19. Juni 2006 (2230 - V. 9)


Die Akten über die erste juristische Staatsprüfung bzw. über die staatliche Pflichtfachprüfung werden bei dem Justizprüfungsamt geführt, vor dem die Prüfung abgelegt worden ist. Sie verbleiben auch dort, wenn die Personalakten endgültig an eine andere Verwaltung abgegeben werden.

Die RV des JM vom 16. Mai 1986 (2230 - Apr. 9) wird aufgehoben.