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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

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Feststellung der rechnerischen Richtigkeit
Nachrechnung maschinell erstellter Rechnungen
RV d. JM vom 28. Juni 2006 (5262 - Z. 8)

1
Den Runderlass des Finanzministeriums vom 29. Juni 2000 zur Feststellung der rechnerischen Richtigkeit - Nachrechnung maschinell erstellter Rechnungen - (MBl. NRW. S. 778/SMBl.NRW.6302) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt.

2
Diese RV tritt sofort in Kraft. Die RV d. JM vom 28. Februar 1986 (5262 - I B. 8) wird aufgehoben.