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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren
AV d. JM vom 10. Juli 2006 (1430 - I. 38)
- JMBl. NRW S. 181 -

I.


1
Mitzuteilen sind Entscheidungen über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung (§ 36 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG).

2
Mitzuteilen sind

2.1
das Aktenzeichen der Entscheidung,

2.2
der Name und die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,

2.3
das Aktenzeichen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,

2.4
die Entscheidungsformel.

3
Die Mitteilungen sind von der Urkundsbeamtin bzw. von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugleich mit der Bekanntgabe der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten zu veranlassen.

4
Die Mitteilungen sind an die jeweils zuständige Ausländerbehörde zu richten.

II.

Aufhebung von Vorschriften



Die AV d. JM vom 25. August 1993 (1430 - I B. 38) - JMBl. NRW S. 237 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 2. Dezember 1996 (1430 - I B. 38) - JMBl. NRW 1997 S. 2, wird aufgehoben.

III.

In-Kraft-Treten



Diese AV tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.