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Justizverwaltungs­vorschriften-Online

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die Justizverwaltungsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.

Richtlinie
zur Koordinierung von Einsatz, Pflege und Weiterentwicklung von E-Government-Basiskomponenten
(IT-E-GovRL)
RV d. JM vom 28. November 2006 (1500 – I. 74)

Im Zuge des Aufbaus einer einheitlichen E-Government-Infrastruktur werden in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen E-Government-Basiskomponenten (z. B. elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), Formularserver, Dokumentenmanagementsystem oder Bezahlsystem) – im Folgenden: Basiskomponenten - zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinien enthalten Rahmenvorgaben für Einsatz, Pflege und Weiterentwicklung von E-Government-Basiskomponenten in der Justiz NRW.

I.

Fachgruppe IT-Integration



1.
Der Fachgruppe IT-Integration obliegen hinsichtlich der landesweit zur Verfügung stehenden Basiskomponenten die Koordinierung von Einsatz, Pflege und Weiterentwicklung. Hierbei koordiniert sie insbesondere die interne Abstimmung des Einsatzes der Basiskomponenten mit den Verfahrenspflegestellen der justizinternen Fachverfahren. Sie wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Kompetenzzentren unterstützt.

2.
Die Fachgruppe IT-Integration beobachtet zum Zwecke der Aufgabenkoordinierung auf Bundes- und Landesebene die Standardisierungsbestrebungen und Entwicklungen im E-Government-Umfeld. Sie nimmt zur Wahrung der justizeigenen Interessen hinsichtlich der Pflege und Weiterentwicklung von Basiskomponenten an den Sitzungen von ressort- und länderübergreifenden Gremien teil.

3.
Die Fachgruppe IT-Integration und die Mittelbehörden unterrichten sich über alle sich abzeichnenden rechtlichen, organisatorischen oder technischen Änderungen, soweit diese für die Basiskomponenten von Bedeutung sind.

II.

Kompetenzzentren



1.
Das Justizministerium überträgt Mittelbehörden Basiskomponenten zur fachlichen und technischen Pflege entsprechend Abschnitt B II des IT-Organisationskonzeptes (IT-OK). Sie richten hierfür ein Kompetenzzentrum ein. Die Beauftragung von Weiterentwicklungsaufträgen erfolgt gemäß Ziffer IV.

2.
Das Kompetenzzentrum stellt sicher, dass die Basiskomponente so rechtzeitig an sich verändernde rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen angepasst wird, dass die mit ihrem Einsatz verbundenen Vorteile erhalten bleiben. Ferner sorgt sie für die Fortentwicklung der Basiskomponente. Hinsichtlich vertragsrechtlicher Fragen ist ggf. eine Stellungnahme der Zentralen IT-Beschaffungsstelle einzuholen.

3.
Dem Kompetenzzentrum obliegen im Rahmen dieser Zielsetzung vor allem folgende Aufgaben:
a)
Bereitstellung der (technischen) Dokumentation der Basiskomponente,
b)
Bereitstellung allgemeiner Unterlagen für die grundsätzliche Nutzung der Basiskomponente,
c)
Koordinierung der an die Fachgruppe IT-Integration oder das Kompetenzzentrum herangetragenen technischen Anforderungen / Weiterentwicklungen bzgl. der Basiskomponente und Ausarbeitung der Pflege- und Entwicklungsaufträge in Zusammenarbeit mit den landeseigenen Rechenzentren - auch soweit der länderübergreifende Einsatz betroffen ist -,
d)
Berücksichtigung / Definition von Schnittstellen,
e)
Bereitstellung von Anwenderdokumentationen, Online-Hilfen und Handbüchern und deren Anpassung an die landesspezifischen Gegebenheiten, ohne Berücksichtigung von Fachverfahrensspezifika,
f)
vorausschauende Ermittlung neuer rechtlicher, organisatorischer oder technischer Anforderungen und Übermittlung der gewonnenen Informationen an die Fachgruppe IT-Integration,
g)
Sammlung und Wertung von Verbesserungsvorschlägen und Fehlermeldungen,
h)
Erstellungsplanung und Bereitstellung neuer Versionen der Basiskomponente,
i)
fachliche und - in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verfahrenspflegestellen - funktionelle Prüfung neu erstellter Versionen von Basiskomponenten vor ihrem Einsatz,
j)
Verwaltung der Softwarekonfigurationen der Basiskomponente,
k)
Pflege von Hilfsdaten / Hilfsprogrammen betreffend die Kernfunktionalität der Basiskomponente (z. B. Listen, Formulare und Textbausteine), soweit es sich nicht um verfahrensspezifische Dateien handelt,
l)
Durchführung von Programmierarbeiten betreffend die Kernfunktionalität der Basiskomponente, soweit nicht Dritte damit beauftragt sind und es sich nicht um verfahrensspezifischen Dateien handelt,
m)
Mitwirkung bei der Abnahme von vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter (z. B. Programmier- oder Beratungsleistungen) unter Berücksichtigung der von den betroffenen Verfahrenspflegestellen einzuholenden Einsatzempfehlungen,
n)
Teilnahme an länderübergreifenden Gremien zur Pflege und Weiterentwicklung der Basiskomponente,
o)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Präsentationen, Erstellung von Broschüren, Mitwirkung an Ausstellungen und Messen) in Abstimmung mit der Fachgruppe IT-Integration bzgl. der Basiskomponente im Allgemeinen ohne Information über Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten innerhalb von IT-Fachverfahren.

4.
Das Kompetenzzentrum erledigt seine Aufgaben - insbesondere im Bereich der Problembehebung - soweit möglich im Wege des Fernzugriffs. Hierbei stimmt es sich mit den betroffenen Verfahrenspflegestellen bzw. Verfahrensbetriebszentralen und zentralen Betriebseinrichtungen ab.

5.
Die für das Kompetenzzentrum zuständige Mittelbehörde kann Justizangehörige ihres Geschäftsbereichs, die nicht dem Kompetenzzentrum angehören, oder Dritte (z. B. Rechenzentren) mit der Durchführung von Teilaufgaben des Kompetenzzentrums betrauen.

6.
Die Fachgruppe IT-Integration unterrichtet die Kompetenzzentren über alle sich abzeichnenden rechtlichen, organisatorischen oder technischen Änderungen, soweit diese für die Basiskomponente von Bedeutung sind.

III.

Zusammenarbeit mit den zentralen IT-Betriebseinrichtungen



Das Kompetenzzentrum arbeitet mit den in Abschnitt D des IT-Organisationskonzeptes genannten zentralen Betriebseinrichtungen (BIT, TBZ, VZ und ZIB), falls diesen entsprechende Aufgaben des IT-Betriebes aus dem Einsatzbereich der Basiskomponente übertragen worden sind, und mit den Verfahrensbetriebszentralen eng zusammen. Dem Kompetenzzentrum obliegen insofern insbesondere
* die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für Fehler in den Basiskomponenten, die im 2nd-Level nicht abschließend
   geklärt werden konnten,
* die Stellung von Anträgen auf Validierung neuer Versionen der Basiskomponenten und Unterstützung des
   Validierungszentrums,
* die fachliche Vorbereitung von Entwicklungsaufträgen in Zusammenarbeit mit der ZIB,
* die Unterstützung der Zentralen IT-Beschaffungsstelle hinsichtlich der Vertragsverwaltung (z. B. Abnahme,
   Mittelbewirtschaftung u. a.).

IV.

Pflegeplan



1.
Das Kompetenzzentrum stellt einmal jährlich eine Planung auf, aus der sich ergibt, welche Pflegemaßnahmen im nächsten Jahr (Feinplanung) und in den beiden darauf folgenden Jahren (Grobplanung) auf Grund veränderter rechtlicher, organisatorischer und technischer Anforderungen voraussichtlich notwendig werden (Pflegeplan). In der Feinplanung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Dringlichkeit zu bewerten und jeweils mit einer Aufwandsschätzung zu versehen.

2.
Bei umfangreichen Änderungen sind die für ein Änderungsprojekt nach Maßgabe der "Richtlinien für die Planung und Durchführung von IT-Projekten in der Justiz NRW (IT-Projektrichtlinien Justiz)" - Erlass vom 21.07. 1997 (1500 - I C (5). 16, heute: 1500 - I. 16) notwendigen Maßnahmen vorzuschlagen.  

3.
Empfiehlt sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Ablösung der Basiskomponente, so ist zur Frage des weiteren Vorgehens (Ersatz durch eine andere Basiskomponente, Neuentwicklung) Stellung zu nehmen.

4.
Das Kompetenzzentrum legt den Pflegeplan der Fachgruppe "IT-Integration" und dem Justizministerium zur Genehmigung vor. Genehmigte Pflegepläne sind allen betroffenen Stellen, insbesondere den zentralen IT-Betriebseinrichtungen, bekannt zu geben.

V.

Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Basiskomponenten



1.
Weiterentwicklungsaufträge nach Maßgabe des genehmigten Pflegeplans im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden ausschließlich durch die Fachgruppe IT-Integration über die Zentrale IT-Beschaffungsstelle erteilt. Sie kann sich der Kompetenzzentren bedienen. Die Zuständigkeit der ZIB für die Vergabe von IT-Leistungen bleibt davon unberührt.

2.
Über die Ablösung von Basiskomponenten entscheidet das Justizministerium (Abschnitt B I IT-OK).

VI.

Koordinierungsausschuss



1.
Für jede Basiskomponente ist ein Koordinierungsausschuss zu bilden. Diesem Ausschuss gehören mindestens an:
* ein(e) Vertreter(in) des Justizministeriums,
* die/der Leiter(in) des Kompetenzzentrums,
* die/der Leiter(in) der Fachgruppe "IT-Integration" bei dem Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichts
   Düsseldorf,
* jeweils ein(e) Vertreter(in) der zentralen IT-Betriebseinrichtungen,
* die Vertreter(innen) der am planungsgemäßen Betrieb im Endausbau beteiligten Mittelbehörden.

Je ein Vertreter weiterer Einrichtungen (z. B. Rechenzentren, andere Kompetenzzentren, Verfahrenspflegestellen) können von der Mittelbehörde, die das Kompetenzzentrum eingerichtet hat, zu Mitgliedern des Koordinierungsausschusses bestellt werden, falls die Art der Basiskomponente dies erfordert.
Der Vorsitz des Koordinierungsausschusses obliegt der/dem Leiter(in) des Kompetenzzentrums. Es können jederzeit weitere Personen zu Beratungszwecken herangezogen werden.

2.
Dem Koordinierungsausschuss obliegen

* die Beratung von fachlichen und betriebstechnischen Verfahrensfragen,
* die Stellungnahme zum Pflegeplan (Abschnitt III),
* die geschäftsbereichsübergreifende Koordination von Ausweitungs- und Migrationsmaßnahmen.


VII.

Entwicklungsverbund


Für Basiskomponenten, die im Rahmen eines Entwicklungsverbundes gepflegt werden, gelten diese Regelungen entsprechend. Das Kompetenzzentrum wirkt in diesen Fällen an der Abstimmung von Verbundmaßnahmen mit; Abschnitt A des IT-Organisationskonzeptes bleibt unberührt. Für Basiskomponenten, deren Pflege federführend übernommen worden ist, können dem Kompetenzzentrum zusätzlich die koordinierenden Aufgaben operativer Art übertragen werden.

VIII.

Betriebstechnische Betreuung



Die betriebstechnische Betreuung der Basiskomponenten erfolgt nach Maßgabe von Abschnitt D des IT-Organisationskonzeptes und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (AB IT-OK) in der Regel durch die Betreuungsverbünde.