Justizverwaltungsvorschriften
Bezeichnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
im Geschäftsbereich der Justiz
RV d. JM vom 26. April 2007 (2500 - Z. 108)
in der Fassung vom 25. Juli 2007
I.
1.
Der zum 01.11.2006 in Kraft getretene TV-L unterscheidet nicht mehr zwischen Angestellten (BAT) und Arbeiterinnen/Arbeitern (MTArb), sondern bezeichnet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einheitlich als "Beschäftigte".
2.
Im Geschäftsbereich der Justiz sind deshalb nunmehr die nachfolgenden Bezeichnungen zu verwenden:
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
II.
Diese RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Fußnoten :
Fn1: Geändert durch RV d. JM vom 25. Juli 2007 (2500 - Z. 108)