Justizverwaltungsvorschriften
Öffentliche Bekanntmachung in Zwangsversteigerungssachen im Internet
AV d. JM vom 18. Januar 2008 (3750 - I. 3)
- JMBl. NRW S. 37 -
I.
Auf Grund des § 38 Abs. 2 und des § 39 Abs. 1 ZVG, zuletzt geändert durch Artikel 11 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416, 3421), wird angeordnet:
1
Die nach § 39 Abs. 1 ZVG vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung wird ausschließlich im Internet veröffentlicht.
Die Internet-Adresse lautet:
www.justiz.de
2
Die nach § 38 Abs. 2 ZVG mögliche öffentliche Bekanntmachung von Wertgutachten und Abschätzungen wird im Internet veröffentlicht.
Die Internet-Adresse lautet:
www.justiz.de
II.
Aufhebung
Aufhebung
Die AV vom 23. Mai 2007 (3750 - I. 3) - JMBl. NRW S. 134 - wird aufgehoben.
III.
In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
Diese AV tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.